Feuerlöscher-Werfer einigt sich mit der VAG

14.2.2018, 05:48 Uhr
Am 11. August 2014 warf ein wütender Club-Fan einen Feuerlöscher auf eine einfahrende U-Bahn und verletzte dadurch die Fahrerin.

© News5 / Grundmann Am 11. August 2014 warf ein wütender Club-Fan einen Feuerlöscher auf eine einfahrende U-Bahn und verletzte dadurch die Fahrerin.

Die VAG hatte ursprünglich knapp 31.000 Euro für Schäden an zwei U-Bahnen und Lohnfortzahlungen für die verletzte U-Bahnfahrerin von Club-Fan Matthias V. gefordert. Vor einer Zivilkammer des Landgerichts machte der Rechtsanwalt des 26-Jährigen, Iñigo Schmitt-Reinholtz, aber klar, dass bei seinem Mandanten nichts zu holen sei. Wegen des Strafverfahrens im Jahr 2015 habe Matthias V. Schulden im sechsstelligen Bereich. Derzeit werde sogar der geringe Lohn, den der Club-Fan bei Arbeiten im Gefängnis verdient, gepfändet, so der Strafverteidiger. Im August 2014 hatte ein Club-Fan einen Feuerlöscher auf eine U-Bahn geworfen.

Der Vorsitzende Richter Oliver Schmidt riet den Streitparteien zu einem Vergleich. Zum einen hielt er nach Aktenlage nicht alle Forderungen der VAG für gerechtfertigt. Mit über 22.500 Euro schlugen die Schäden an der U-Bahn, in der V. und die anderen Club-Fans im August 2014 randalierten, zu Buche. Bei diesem Betrag sei jedoch nicht ganz klar, ob er dem 26-Jährigen alleine zugerechnet werden kann oder auch andere Anhänger des 1. FC Nürnberg, die auf dem Weg zum Zweitliga-Derby nach Fürth waren, an den Zerstörungen beteiligt waren. Unter anderem wurden mehrere Fensterscheiben zertrümmert. Außerdem gab der Richter zu bedenken, dass ein Prozess mit vielen Zeugen weitere Kosten verursachen würde.

Kostspielige Einigung

Die Streitparteien einigten sich nach einigem Hin und Her: Demnach soll Matthias V. 14.000 Euro an die VAG bezahlen. Bei 7000 Euro davon erkennt der Club-Fan an, dass die Schäden aus einer vorsätzlichen Handlung entstanden sind. Im Falle einer Privatinsolvenz des jungen Mannes könnte die VAG das Geld dann weiterhin einfordern. Dieser Vergleich wurde nun von beiden Seiten akzeptiert.

Schmitt-Reinholtz hatte in dem Zivilprozess berichtet, dass sich der Club-Fan nach wie vor falsch verurteilt fühlt und deshalb verbittert sei. "Er sagt seit dreieinhalb Jahren, dass er den Feuerlöscher nicht vorsätzlich auf die entgegenkommende U-Bahn geworfen hat", so der Anwalt. Bereits im Strafverfahren im Jahr 2015 hatten Matthias V. und seine Verteidiger deshalb eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie anderer kleinerer Delikte und eine Bewährungsstrafe beantragt.

Keine Chance, um auszuweichen

Staatsanwaltschaft und Gericht sahen den Fall nach elf Verhandlungstagen indes ganz anders. Sie waren überzeugt davon: Der Angeklagte hat billigend in Kauf genommen, dass die Frau getötet wird. Der Staatsanwalt forderte sieben Jahre Haft, unter anderem wegen versuchten Mordes. Die Schwurgerichtskammer ging über diesen Antrag sogar noch hinaus und verurteilte den Club-Fan am Ende zu sieben Jahren und einem Monat Gefängnis.

Die U-Bahn-Fahrerin habe keine Chance gehabt, auszuweichen, so die Vorsitzende Richterin, die in ihrer Urteilsbegründung von einer "kaum zu übertreffenden Gleichgültigkeit" sprach. Matthias V. und seine Anwälte gingen in Revision. Anfang 2016 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil. Die Entscheidung der Nürnberger Richter enthalte keine Rechtsfehler, so der BGH.