Frankenschnellweg: Baustart schon im Frühjahr 2018?

24.11.2016, 17:39 Uhr
Für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig, wie das EuGH entschied.

© Stefan Hippel Für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig, wie das EuGH entschied.

Der EuGH hatte am Donnerstag in einem Urteil den Schluss nahegelegt, dass für den geplanten kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Das letzte Wort in dieser Frage hat aber nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH). Der hatte die europäischen Richter um eine Bewertung gebeten.

Dabei ging es um die Frage, ob das bayerische Straßen- und Wegegesetz in Teilen gegen EU-Recht verstoße. Das ist Grundlage für das Frankenschnellweg-Projekt. Im Detail geht es um die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das 500-Millionen-Euro-Projekt, bei dem auch ein Tunnel vorgesehen ist.

"Eine der Kernaussagen der heutigen Entscheidung besagt nun", so Bürgermeister Christian Vogel (SPD), "dass für den Bau von Schnellstraßen im Sinne des Europarechts eine Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht." Die Stadt habe eine Aussage in dieser Art fast schon erwartet. Sie hatte daher bereits im März eine Umweltstudie in Auftrag gegeben, die Mitte Juli 2017 fertig ist.

Vielleicht muss für eine außergerichtliche Einigung mit dem Bund Naturschutz aber gar nicht mehr so lange gewartet werden. Der BN hatte vor dem BayVGH gegen den Ausbau des Frankenschnellwegs geklagt und immer auf eine UVP bestanden. Nach dem EuGH-Urteil sieht sich der BN nun im Recht. "Unsere immer wieder vorgetragene Rechtsansicht, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Straßenprojekt erforderlich sei, wurde klar bestätigt", erklärte BN-Landesgeschäftsführer und Verwaltungsjurist Peter Rottner.


Hier finden Sie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Wortlaut.


Bürgermeister Christian Vogel hatte den BN nun erneut zu einer schnellen außergerichtlichen Vergleich aufgefordert. "Er muss sich entscheiden, ob er weiterhin Fundamentalopposition gegen ein Projekt betreiben möchte, dass von einer breiten Mehrheit der Nürnberger Bevölkerung unterstützt wird, oder ob es nun zu einer Einigung kommt."

Der Nürnberger BN-Kreisvorsitzende Otto Heimbucher stellte daraufhin eine Verständigung bis Januar oder Februar 2017 in Aussicht. Basis ist ein Vergleichsvorschlag, der unter anderem eine Umweltzone in der Nürnberger Innenstadt und Tempo 60 auf der umgebauten Strecke vorsieht, ein Verkehrsleitsystem, das den Schwerverkehr um Nürnberg leitet, eine Stadtbahn nach Kornburg, zusätzliches Geld für Rad- und Nahverkehr sowie bauliche Veränderungen an den Tunneleinfahrten zur Verbesserung der Schadstoffsituation für die Anwohner.

"Wir sind uns inhaltlich einig mit der Stadt", betonte Heimbucher überraschend. Nur müssten noch einige rechtliche Details des Vergleichs geklärt und die Mitglieder im Kreisverband befragt werden. Letzteres könne aber parallel laufen.

Ab einer Einigung im Frühjahr 2017 würde es dann noch etwa ein Jahr dauern, so Vogel, bis mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Denn zunächst müsste Vorbereitungen getroffen und Aufträge vergeben werden. Zu Beginn stehen dann erst einmal die Verlegung von Sparten (Leitungen) durch die N-Ergie entlang der Strecke. Danach könnte mit dem kreuzungsfreien Ausbau begonnen werden.

Es geht um eine Strecke von 2,4 Kilometern von der Rothenburger Straße bis zur Otto-Brenner-Brücke. Der geplante Straßentunnel hat eine Länge von 1,8 Kilometer. Zusätzlich sind 2,2 Kilometer Lärmschutzwände vorgesehen.

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