Frankenschnellweg: "PRO Frankenröhre" kritisiert BN

12.7.2016, 18:45 Uhr
Zum Ausbau des Frankenschnellwegs gibt es beim Streit zwischen Stadt und Bund Naturschutz weiterhin keine schnelle Einigung. Nun meldet sich eine Bürgerinitiative - mit deutlicher Kritik am BN.

© Oliver Acker/www.digitale-luftbilder.de Zum Ausbau des Frankenschnellwegs gibt es beim Streit zwischen Stadt und Bund Naturschutz weiterhin keine schnelle Einigung. Nun meldet sich eine Bürgerinitiative - mit deutlicher Kritik am BN.

"Wir bedauern es zutiefst, dass der Bund Naturschutz seine Klage nicht zurückzieht. Gleichzeitig bezweifeln wir, dass es dem BN überhaupt um eine konstruktive Lösung in der Sache geht und werfen ihm eine reine Verzögerungstaktik vor", sagt Jochen Kohler, Sprecher der Bürgerinitiative PRO Frankenröhre und CSU-Kreisvorsitzender im Nürnberger Westen.

Seit Jahren werde dieses Projekt nun künstlich auf dem Rücken der dort lebenden Bevölkerung blockiert. Jedes Jahr stiegen die Kosten um mindestens zwei Prozent, umgerechnet etwa zehn Millionen Euro. Kohler: "Das bedeutet, dass die Kosten in den letzten sechs Jahren alleine um 60 Millionen Euro gestiegen sind, rein aus verzögerungstaktischen Gründen."

"Wie soll man mit einem Partner einen Kompromiss vereinbaren können, der das Projekt am liebsten verhindern würde?", fragt der CSU-Vertreter. Die Stadt habe sich bereits enorm auf die Ausbau-Gegner zubewegt, aber nun müsse es auch mal gut sein, sagt er in Richtung SPD-Bürgermeister Christian Vogel, der für die Stadt die Gespräche mit dem BN führt.

Sobald die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Klärung der Grundsatzfrage in Bezug auf das Bayerische Straßen- und Wegerecht (BayStrWG) feststehe, müsse gehandelt werden, drängt die Initiative. Deren Forderung lautet: Sobald der EuGH eine Vereinbarkeit des Straßenrechts mit Europäischen Recht feststellen sollte, muss von Seiten der Stadt mit dem Bau begonnen werden, ohne dann erst einen Kompromiss mit dem BN auszuverhandeln, so Kohler.

Die Bürgerinitiative stellt noch einmal klar, dass der EuGH nicht über das Projekt Frankenschnellweg an sich entscheide, sondern über die Vereinbarkeit des BayStrWG mit europäischem Gesetz. Die Planungen zum kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs seien nicht beanstandet worden, betont der städtische Mitarbeiter.

"Wenn die europäischen Richter also feststellen, dass eine UVP erforderlich gewesen wäre, dann wird dies sicherlich im Rahmen einer ergänzenden Planfeststellung geregelt werden", ist sich Kohler sicher. "Sollte jedoch entschieden werden, dass die Stadt Nürnberg alles richtig gemacht hat, dann ist eine ergänzende Planfeststellung - was die UVP betrifft - nicht notwendig".

Wenn nach dem EuGH-Urteil beziehungsweise nach einer erneuten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs erst noch mit dem BN über einen Kompromiss verhandelt werden soll, dann sehe ich den Baustart in weiter Ferne“, so Bauexperte Kohler. Der BN missachte den überwiegenden Teil des Nürnberger Volkswillens. "Die Mehrheit der Bürger ist für den kreuzungsfreien Ausbau."

 

 

 

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