Ganz Nürnberg ist Jagdgebiet

28.12.2012, 20:23 Uhr
Ganz Nürnberg ist Jagdgebiet

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In elf Jagdreviere ist das Stadtgebiet unterteilt. Deren Größen variieren beträchtlich. Das kleinste liegt ganz im Süden rund um Kornburg herum. Das flächenmäßig größte Revier dehnt sich aus von Röthenbach im Stadtwesten bis zum ehemaligen Grundig-Werksgelände zwischen Regensburger und Gleiwitzer Straße.

Rehhof, wo am 15. Dezember die Hovawarth-Hündin „Dalida“ von einem 72-jährigen Jäger erschossen wurde, liegt in einem Revier, das westlich des Wöhrder Sees beginnt. Im Norden und Osten wird es von Almoshof und Ziegelstein bzw. von Laufamholz begrenzt, im Süden erstreckt es sich bis zur Regensburger Straße.

Jäger muss keinen Abstand halten

Zehn der elf Jagdgebiete befinden sich im Besitz von Genossenschaften. Deren Mitglieder können gemeinschaftlich jagen oder das Recht an andere Jäger abgeben. Das elfte Revier, ein sogenanntes Eigenrevier, hat ein einzelner Jäger gepachtet. Jeder Pächter kann anderen Jägern eine Jagderlaubnis für sein Revier erteilen. Diese Jagdgäste dürfen aber nur in Begleitung des Pächters auf die Pirsch gehen, sagt Robert Pollack, der stellvertretende Leiter des Ordnungsamtes.

Schießen dürfen Jäger grundsätzlich immer – soweit das Jagdgesetz nicht Verbote festgesetzt hat. Zu den Verbotszonen gehören alle befriedeten Bezirke des Stadtgebiets: bebaute Ortsteile, Friedhöfe, Hausgärten, der Tiergarten und natürlich Gebäude selbst. Auch auf Freiflächen, die innerhalb bebauter Ortsteile liegen (wie etwa der Willy-Brandt-Platz), dürfen Jäger in keinem Fall abdrücken.

Ganz Nürnberg ist Jagdgebiet

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Außerhalb der Verbotszonen stoßen sie auf nur wenige Beschränkungen. Auch in dem belebten Naherholungsgebiet von Rehhof darf der jeweilige Jagdpächter jenseits der Wohnbebauung überall schießen. Weder Fußwege noch Straßen sind ausgenommen, berichtet Pollack. Das Gesetz schreibt auch keinen Mindestabstand zu den Einfamilienhäusern vor, die das Naherholungsgebiet säumen. Selbst in die Richtung dieser Wohnhäuser darf ein Jäger abdrücken, wenn die Waffe dabei so gehalten wird, dass die Kugel die Gebäude nicht erreichen kann. Nach dem Willen des Gesetzgebers muss ein Jäger lediglich sicherstellen, dass er beim Schuss niemanden gefährden kann.

Dazu gehört, dass der Schütze klare Sicht auf das Ziel haben muss. Das Wild muss „gesichert sein“, heißt es in der Fachsprache: Der Jäger muss sich absolut sicher sein, was für ein Tier er vor der Flinte hat und dass sich keine Menschen in der Schussbahn befinden. Deshalb ist die Nachtjagd im Grundsatz verboten, so Pollack. Ausnahmen gelten für bestimmte Tierarten, beispielsweise für Wildschweine, die tagsüber praktisch nicht bejagbar sind. Und wenn am Tag Nebel aufsteigt, muss der Jäger ebenfalls die Waffe ruhen lassen.

Unabdingbar sind außerdem Jagdschein und waffenrechtliche Erlaubnis. Um den Jagdschein zu erwerben, muss man umfangreiche Kenntnisse zu Wildarten und Waffenrecht, zu Jagd- und Schonzeiten und zu etlichen anderen Bereichen nachweisen. Vor Erteilung des Waffenscheins prüft das Ordnungsamt die Zuverlässigkeit des Bewerbers (keine Vorstrafen), die körperliche und geistige Eignung sowie die Frage, ob ein „Bedürfnis“ vorliegt, eine Waffe in der Öffentlichkeit zu tragen und zu benutzen. Bei Jägern wird dieses „Bedürfnis“ grundsätzlich unterstellt.

Die persönliche Zuverlässigkeit wird in der Folge alle drei Jahre von Amts wegen überprüft. Die körperliche und geistige Eignung eines Waffenbesitzers nimmt die Behörde nur dann erneut unter die Lupe, wenn Verdachtsmomente vorliegen, sagt Ordnungsamts-Vize Pollack. Letztlich hänge „sehr viel von der Zuverlässigkeit des Jägers ab“ – und von seinem Verantwortungsbewusstsein.

Eine Möglichkeit, für das Naherholungsgebiet Rehhof ein Jagdverbot zu erwirken, sieht Robert Pollack nicht. Die Situation ähnele der im Bereich von Kornburg oder im Knoblauchsland. Auch dort sei die Jagd erlaubt, obwohl regelmäßig Menschen in den Feldern spazieren gehen.

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