Gas-Wasser-Installateur randalierte in Anwaltskanzlei

2.3.2017, 15:43 Uhr

Ein gebrochener Mittelfußknochen, zwei blaue Augen, Prellungen am ganzen Körper: Am 6. April 2016 verließ Bernd H. (Name geändert) mit einem Gipsbein und auf Krücken die Erler-Klinik in Nürnberg. Wenige Stunden zuvor war es in der Kanzlei des Nürnberger Rechtsanwalts zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit dem Sohn eines Mandanten gekommen.

Bereits seit eineinhalb Jahren war Bernd H. der gerichtlich bestellte Betreuer eines betagten Mannes aus der Nürnberger Südstadt. Im Verlauf des Betreuungsverhältnisses habe es immer einmal Unstimmigkeiten wegen Auszahlungen vom Rentenkonto des Seniors an den Sohn gegeben, diese hätten aber immer geregelt werden können.

Wiederholt Differenzen

Im Frühjahr 2016 sei der Sohn des Betreuten wiederholt mit Geldforderungen an ihn erangetreten. "Ich habe ihn nach einer Diskussion gebeten die Kanzlei zu verlassen. Dann ist er ausgeflippt", erinnert sich H. und berichtet von einem Faustschlag und zwei Schlägen mit der flachen Hand. Anschließend habe ihn der große und kräftig gebaute Mann umgerannt. Er sei gegen den Empfangstresen geprallt, dann wisse er nichts mehr. Sein Kollege, der H. zur Hilfe geeilt war, habe ihm später erzählt, dass der Angeklagte ihn gewürgt hat. "Er ist zielgerichtet auf mich los, er hatte einen irren Blick, ich dachte jetzt bringt er mich um", erinnert sich der Rechtsanwalt, der nach dem Angriff acht Wochen lang arbeitsunfähig war. Auch der Kollege, der H. half, wurde verletzt.

Rudi S., der bei dem Vorfall selbst leicht verletzt wurde, behauptet, dass er dem Anwalt nur eine Backpfeife mit der flachen Hand verpasst hat. "Einen Faustschlag würde ich niemals jemandem geben", sagt er vor Gericht.

Den Prozess vor der 16. Strafkammer des Landgerichts begleiten ein Rechtsmediziner und ein forensischer Psychiater. Einer der Sachverständigen sollen einschätzen, wie gefährlich die Angriffe auf die Rechtsanwälte waren. Der zweite Experte soll beurteilen, ob Rudi S. psychisch krank ist und ob von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.