Gericht weist Klage gegen Nürnberger Moschee zurück

25.6.2013, 16:26 Uhr
Gericht weist Klage gegen Nürnberger Moschee zurück

© Michael Matejka

Der Standort befindet sich in der Conradtystraße unweit der Gleise des Rangierbahnhofs. In der Nähe befindet sich die Sportanlage des SV Siemens Schuckert. Geklagt hatten Anwohner, die starken Besuchsverkehr und damit „unzumutbare Belästigungen“ befürchten. Außerdem gebe es zu wenige Parkplätze, und das neue Gebäude füge sich nicht in die Umgebung ein, argumentierten sie. Allerdings  zog der Bevollmächtigte der Kläger noch während der Verhandlung einen Teil der Klagen zurück.

Das Gericht teilte nun die Auffassung der Stadt Nürnberg, dass sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügt. Durch den nur geringen An- und Abfahrtsverkehr werde es nicht zu unzumutbaren Störungen oder Belästigungen in der Nachbarschaft kommen, so das Verwaltungsgericht.

Im Laufe des Gerichtsverfahrens hatte die Ahmadiyya-Gemeinde eine detaillierte Betriebsbeschreibung für das Gebetshaus nachgereicht. Dieses soll im Wesentlichen nur für die täglichen Gebete und die beiden Hauptfeste des Islam, das Fest des Fastenbrechens und das Opferfest genutzt werden. Veranstaltungen mit großer Teilnehmerzahl wird es darüber hinaus, abgesehen von einem Tag der offenen Tür, nicht geben.

Die Stadt Nürnberg hatte für das kuppelförmige Gebäude mit einem symbolischen Minarett im Juli vergangenen Jahres eine Baugenehmigung erteilt. In einem Ergänzungsbescheid wurden im Nachhinein noch nicht liturgische Feiern auf die Zeit  vor 20 Uhr beschränkt. Außerdem dürften keine Außenlautsprecher angebracht werden.

Die Ahmadiyya-Gemeinde erklärte sich auch mit nachträglich von der Stadt verfügten Auflagen zum Schutz der Anwohner einverstanden. So müssen die Fenster des Gebetshauses ab 22 Uhr geschlossen bleiben und nichtliturgische Veranstaltungen um spätestens 20 Uhr enden. Das geplante kleine Minarett wird lediglich symbolischen Charakter haben. Ein Muezzinruf wird nicht stattfinden.

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