Hans Manger: Ein Mann der deutlichen Sprache

11.8.2009, 00:00 Uhr
Hans Manger: Ein Mann der deutlichen Sprache

© Archivfoto: NN

Das Markenzeichen des Juristen war seine Neigung zu volkstümlich-bissiger Ausdrucksweise; ein Krimineller war bei ihm schnell ein «Lump«, ging es um Geld, war von «Schotter« die Rede. Geradlinig - und nicht immer unumstritten - ging es bei Richter Manger zur Sache. Gäbe es einen «Verein für deutliche Aussprache«, Manger hätte ihm sicher angehört, dies wanden ihm die NN bei seinem Abschied vom Amt in den Lorbeerkranz.

Eingeschworene Fangemeinde

Eine eingeschworene Fangemeinde füllte die Zuhörerbänke während seiner Strafprozesse. Hans Mangers Urteile, so Zeitzeugen seiner 35 Dienstjahre bei der Justiz, seien jedoch meist milder gewesen als die harschen Formulierungen vorher.

Der gebürtige Fürther, dessen Karrierestationen vom Amtsgericht über die Staatsanwaltschaft bis hin zum Land- und Oberlandesgericht reichten, hatte zunächst Physik und Mathematik studiert, wechselte dann aber zur Juristerei. Ein Schritt, den er nie bereut habe, wie er zu Protokoll gab. Er habe «immer gerne das allerletzte Wort« gehabt.

Im Mittelpunkt spektakulärer Verfahren

Manger stand im Mittelpunkt mehrerer spektakulärer Verfahren. Damals noch Staatsanwalt, war er 1960 mit dem Brand des Nürnberger Ringkaufhauses befasst, bei dem 22 Menschen umkamen. 1981 waren es die Komm-Prozesse um die Massenverhaftung vom 5. März, bei der nach einer Demonstration mit einigen zerbrochenen Schaufensterscheiben 141 vorwiegend junge Beteiligte festgenommen und mittels hektografierten Haftbefehlen auf bayerische Gefängnisse verteilt worden waren.

Die bundesweit beachtete Hauptverhandlung gegen die ersten zehn mutmaßlichen Steinewerfer unter Vorsitz von Richter Manger endete bereits am achten Tag mit einem Fiasko für die Staatsanwaltschaft: Nach einem Befangenheitsantrag gegen den Richter selbst, wegen sich verdächtig ähnelnder Zeugenaussagen von Polizisten und anderer Ermittlungspannen zog Manger die Notbremse und setzte das Verfahren auf unbestimmte Zeit aus. Ein Jahr später wurde die Anklage endgültig aufgehoben.

Manger leitete den vorerst letzten NS-Prozess

Spektakulär auch der Prozess gegen den Nürnberger Abtreibungsarzt Ferdinando Peselli, den Manger 1987 zu vier Jahren und zehn Monaten sowie zu einem zweijährigen Arbeitsverbot verurteilte. Im Sitzungssaal 600 geißelte der Richter den durch Fahrlässigkeit des Mediziners verursachten Tod einer 34-Jährigen sowie die Körperverletzung an einer 50-Jährigen, die bei dem Eingriff schwer verletzt und nicht versorgt worden war.

Auch den vorerst letzten NS-Prozess leitete der Richter 1988; ein Rentner wurde wegen dreifachen Mordes an Juden zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.