Havarie auf dem Dutzendteich: Tretboot lief mit Wasser voll

8.9.2014, 18:09 Uhr
Streit am Dutzendteich: Familie befürchtete Untergang, Verleiher weist Vorwürfe von sich.

© Privat Streit am Dutzendteich: Familie befürchtete Untergang, Verleiher weist Vorwürfe von sich.

Der Brief einer Familie aus Oberasbach klingt alarmierend: Sie hätten am Sonntag mit ihrem fünfjährigen Kind mit dem Tretboot über den Dutzendteich fahren wollen. Nach 30 Minuten habe dann die Tochter bemerkt, dass Wasser ins Boot lief, der hintere Teil sei sogar im Wasser versunken gewesen. Durch Winken und Hilferufe hätten sie andere Bootsfahrer auf sich aufmerksam machen können, die sie letztendlich zurück an Land brachten. Und weiter: "Die Dame und die zwei Herren des Bootsverleihs haben von alldem nichts mitbekommen."

Der Bootsverleiher weist dies zurück. An diesem Tag seien alleine von seinem Fuhrpark fast 40 Boote unterwegs gewesen, allerorts sei Juchzen, Rufen und lautes Reden zu hören gewesen. Deshalb hat wohl niemand am Ufer etwas mitbekommen. Von einer "brenzligen Situation", wie es die Familie beschrieben hatte, könne aber keine Rede sein, erklärt er. "Es bestand zu keiner Zeit Lebensgefahr für die Insassen, insbesondere, da der Dutzendteich in den allermeisten Bereichen einen Pegelstand von maximal 1,35 Meter aufweist."

Laut dem Bootsverleiher müssten seine Boote zudem besondere Voraussetzungen erfüllen und können daher quasi gar nicht untergehen. Erst am 17. Juni sei das betreffende Boot durch den TÜV geprüft worden und als vorschriftskonform bewertet worden, erklärt er. "Die Familie inklusive Kind war relativ korpulent und wurde bereits beim Einsteigen von unserem Mitarbeiter explizit darauf hingewiesen, die Sitzplatzwahl so zu treffen, dass das Boot ausgeglichen und gerade steht." Dem sei sie nur widerwillig nachgekommen.

Nach seinem jetzigem Kenntnisstand habe die Familie mehrheitlich einseitig im Boot gesessen. Ein bewusstes Herbeiführen dieser Schräglage wolle er jedoch nicht unterstellen.

Er bedauert, dass die Familie sich nicht an ihn, sondern an die Presse gewandt hat. Weder seien Kontaktdaten bei ihm hinterlassen worden noch sei Schadensersatz geltend gemacht worden.

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