Heroldsberger Vergewaltiger hatte keinen Asylstatus

30.11.2016, 08:17 Uhr
Anfang November wurde Heroldsberg von einer schrecklichen Tat erschüttert. Ein 25-Jähriger vergewaltigte eine Seniorin in ihrer Wohnung.

© NEWS5 / Grundmann Anfang November wurde Heroldsberg von einer schrecklichen Tat erschüttert. Ein 25-Jähriger vergewaltigte eine Seniorin in ihrer Wohnung.

Demnach hat eine Änderung der Rechtslage es ermöglicht, ein Widerrufsverfahren einzuleiten. Der Mann sei dazu angehört worden, hieß es. Offenbar wurde ihm der Asylstatus nur wenige Tage vor der Tat in Heroldsberg aberkannt, die am 3. November geschehen war. Eine offizielle Bestätigung für den Entzug des Asylstatus war vom BAMF mit Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte des Mannes nicht zu bekommen.

Diese Rechte gelten auch für Straftäter, teilte eine Sprecherin der Behörde mit. Unabhängig von dem Fall erklärte die BAMF-Sprecherin allerdings, dass in diesem Jahr zwei Gesetze geändert worden sind, die den Widerruf der Asylberechtigung erleichtern. Schon bisher sei es nach dem Aufenthaltsgesetz möglich gewesen, beim Bestehen einer Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik (Terrorismusvorbehalt) oder einer Gefahr für die Allgemeinheit (Straffälligkeit) einen solchen Widerruf zu prüfen.

Rechtliche Grundlage

Nach der bis zum 17. März dieses Jahres gültigen Fassung setzte dies allerdings eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren und das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr voraus; bei Jugendstrafen sei dies gänzlich ausgeschlossen gewesen. Wie berichtet, war der Äthiopier im Jahr 2011 zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Vergewaltigung verurteilt worden – allerdings nach Jugendstrafrecht.

Erst eine Ergänzung des Aufenthaltsgesetzes sowie eine Anpassung des Asylgesetzes zum 31.Juli "schaffte die rechtliche Grundlage für einen Widerruf der Asylberechtigung aufgrund der Verurteilung zu einer mehrjährigen Jugendstrafe", teilte die BAMF-Sprecherin mit.


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