Hetze gegen Muslime: Nürnberger NPD-Mann verurteilt

16.4.2018, 19:29 Uhr

Im Juli 2017 hatte er geschrieben, dass es im Koran heiße, dass Mädchen ab der Menstruation als Frau gelten und ab dann ein Kopftuch tragen sollen. Das bedeute für ihn, dass schon neun- oder zehnjährige Mädchen "zum Heiraten freigegeben" würden und "als Frau dienen sollen". Dann folgte der Satz, um den es im Prozess ging: "die aussage eines Moslems das ist unser Glaube also bin ich der Meinung sind die alle Pervers und Kinderschänder". (Wortlaut des Facebook-Kommentars)

Eine Redakteurin der Nürnberger Zeitung hatte einen Hinweis zu dem Beitrag bekommen und zeigte Auterhoff, der der Polizei als Anmelder von NPD-Infoständen bekannt ist, an. In der Verhandlung gab dieser zu, dass der Beitrag von ihm stamme. Denn er finde Sex mit Minderjährigen pervers und das sei in Deutschland verboten. Richter Armin Eberl meinte, dass das nicht der Punkt sei, denn natürlich sei das in der Bundesrepublik verboten.

Nur Verachtung für Muslime übrig

"Nicht jeder Muslim hat Sex mit Minderjährigen", betonte Eberl. Aber genau diesen Eindruck erwecke der Beitrag des Angeklagten. Auterhoff beharrte zudem darauf, dass er nur aus einem vorangegangenen Beitrag eines Imams zitiert hatte. Aber weder der Kriminalbeamte, der ihn vernommen hatte, noch die Redakteurin, erinnerten sich an einen solchen Beitrag.

Die Staatsanwältin sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte "verächtlich" und verallgemeinernd über Muslime geäußert habe. Sie forderte dafür eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung und die Zahlung von 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Auterhoff reagierte darauf mit Unverständnis. Er sehe sich nicht als Schuldigen.

Richter Armin Eberl folgte dem Strafmaß, verringerte die Auflage aber auf 1000 Euro, da Auterhoff nur wenig verdiene und Unterhaltskosten für eines seiner Kinder zahlen muss. Als Eberl ihn belehrte, dass er sich nun nichts mehr zuschulden kommen lassen dürfe und die Geldauflage an die Welthungerhilfe zahlen müsse, antwortete der Angeklagte prompt: "Ich fahre lieber ein."