Hobby-Zuhälter drängte Frauen zu ungeschütztem Sex

28.3.2014, 20:05 Uhr
Der Angeklagte aus Nürnberg soll auch versucht haben, Prostituierte zu sog. "HIV-Partys" zu überreden, bei denen Infizierte ungeschützten Sex mit den Prostituierten haben.

© dpa Der Angeklagte aus Nürnberg soll auch versucht haben, Prostituierte zu sog. "HIV-Partys" zu überreden, bei denen Infizierte ungeschützten Sex mit den Prostituierten haben.

Er war arbeitslos und sexhungrig – weil er etwas Geld verdienen und seine Lust befriedigen wollte, wurde ein 39-Jähriger aus der Nürnberger Südstadt zum Hobby-Zuhälter. Täglich rief er bei zehn verschiedenen Frauen an, die ihre Dienste im Internet anboten. Er versprach ihnen, dass sie mit seiner Hilfe bis zu 3000 Euro pro Woche verdienen könnten und lockte so einige meist noch unerfahrene Prostituierte nach Nürnberg.

Für rund 80 Euro am Tag bot er den Frauen ein „Rundum-Sorglos-Paket“. Zimmer, jede Menge Kundschaft, adäquater Internetauftritt bei einschlägigen Portalen – alles war im Festpreis enthalten. Der einzige Haken an der Sache: die Frauen sollten Verkehr ohne Kondom anbieten. Mögliche gesundheitliche Probleme redete der Angeklagte klein. Abgehörte Telefonate belegen, dass er den Frauen gegenüber von einem Ansteckungsrisiko „unter 0,03 Prozent“ bei ungeschütztem Analverkehr sprach. Unter anderem soll er auch versucht haben, eine der Damen für eine sogenannte „HIV-Party“ in Österreich zu begeistern. Zahlungskräftige HIV- Infizierte sollten sich dabei ungeschützt mit der Prostituierten vergnügen. Letztlich riet der Angeklagte ihr dann jedoch in letzter Minute doch noch von der Teilnahme an der Veranstaltung ab.

Auf das Angebot des „Rundum- Sorglos-Pakets“ in Nürnberg jedoch gingen einige Frauen ein. Unter anderem eine erst 16-Jährige und eine 19-Jährige. Die 19-Jährige sagt vor Gericht, dass sie eigentlich keinen ungeschützten Verkehr habe anbieten wollen, dem Angeklagten aber vertraut und es dann doch getan habe. Ihr soll der Mann auch angeboten haben, bestimmte Praktiken, mit denen sie nicht vertraut war, zu üben.

„Es geht nicht um moralische Aspekte und Vorlieben“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Prostitution sei eine gute und wichtige Aufgabe, so lange sie in geregelten Bahnen abläuft. Der Angeklagte habe die Grenzen jedoch überschritten. Wer eine Prostituierte mit List dazu überredet, bestimmte Praktiken anzubieten, macht sich wegen Menschenhandels strafbar. Das bewusste Kleinreden der Gesundheitsrisiken sei als genau so eine List zu werten. Zusammen mit der Strafe für die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und Ausbeutung beantragte die Staatsanwältin eine Gesamtfreiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Volkmar Kanz kam dem Antrag nach.

2 Kommentare