Hortplatz-Klage: Thoner Eltern scheitern vor Gericht

17.2.2017, 18:35 Uhr
Hortplatz-Klage: Thoner Eltern scheitern vor Gericht

© Uwe Anspach/dpa

Die Kläger hatten sich in dem Hort am Thoner Espan um einen Platz beworben und eine Absage kassiert. Die Eltern wollten die Sache nicht auf sich beruhen lassen, weil aus ihrer Sicht die Zuteilung der Plätze nicht korrekt abgelaufen war. Die Kriterien der städtischen Kindertageseinrichtungssatzung seien zugunsten ihres Kindes nicht ausreichend berücksichtigt worden. Außerdem könne am Thoner Espan nicht von einem bedarfsgerechten Angebot die Rede sein, wenn 82 Familien um 19 freie Plätzen konkurrieren müssen.

Die Kläger legten gegen die Absage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach Widerspruch ein. Das Gericht sollte der Stadt im Eilverfahren untersagen, die freien Hortplätze zu verteilen. Doch die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach folgte dem Antrag der Eltern nicht. Die Stadt habe "im Rahmen ihrer Kapazitäten die freien Hortplätze ermessensfehlerfrei verteilt", so das Gericht. Es bestehe zudem kein Rechtsanspruch auf einen Hortplatz, für Schulkinder sei lediglich ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.

Die Stadt habe die 19 freien Hortplätze anhand der Vergabekriterien wie Berufstätigkeit der Eltern, Buchungszeiten und familiäre Situation "fehlerfrei und sachgerecht" vergeben. Jugendamtschefin Kerstin Schröder begrüßt das Urteil. "Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung und unserem Verfahren bestätigt." Die Überprüfung der Vergabemodalitäten gebe den Nürnberger Eltern die Sicherheit, "dass wir transparent arbeiten und uns in jedem Einzelfall bemühen, korrekt zu handeln".

Die Eltern aus Thon können gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde einreichen. Über diese müsste der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheiden.

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