Hund gestreichelt, Nase gebrochen: Prozess in Nürnberg

23.5.2016, 17:09 Uhr

Die Osthalle des Hauptbahnhofs ist so etwas wie ein zweites Wohnzimmer für Herbert B. (Name geändert). Auch den Nachmittag des 6. November 2015 verbrachte der gelernte Metzger dort. Er gibt vor Gericht zu, dem Hundehalter – ebenfalls Stammgast am Bahnhof - so einen harten Kopfstoß aufs Nasenbein verpasst zu haben, dass der Mann blutete. Bereits am Tag nach dem Vorfall habe man sich schon wieder versöhnt, sagt B. und fügt hinzu: "Pack schlägt sich, Pack vertragt sich. So ist das halt bei uns."

Für B. ist der Fall damit erledigt. Was der Hundehalter darüber denkt, bleibt offen. Er kam weder zu einer Zeugenbefragung bei der Polizei, noch zur gestrigen Verhandlung vor dem Amtsgericht.

21 Einträge im Vorstrafenregister

Der Staatsanwalt sieht die Sache nicht ganz so locker: Ein Kopfstoß mitten ins Gesicht eines Menschen sei gefährlich, mahnt er. Wegen Körperverletzung beantragt er neun Monate Haft. Bewährung komme nicht in Frage, so der Vertreter der Anklage mit Blick auf das Vorstrafenregister des 48-Jährigen. 21 Einträge, darunter auch mehrere Gewalttaten, stehen in den Akten.

Auch Amtsrichterin Melanie Jonscher macht dem ehemaligen Metzger keine Hoffnung auf eine Bewährungsstrafe: "Sie sind nur ein halbes Jahr nach ihrer letzten Haftentlassung wieder straffällig geworden", sagt die Richterin. Sie hält dem 48-Jährigen aber sein Geständnis zugute und verurteilt ihn zu fünf Monaten Gefängnis. Herbert B. ist damit aber nicht zufrieden. "Keinen Tag geh ich für so eine Lächerlichkeit hinter Gitter! Ich gehe in Berufung!" kündigt er an.