Illegaler Transport: Polizei rettet bei Erlangen fünf Welpen

27.6.2016, 11:51 Uhr
Im Tierheim ruhen sich die Hündchen jetzt von ihrem Horrortrip aus. Sie stehen unter Tollwutquarantäne.

© Tierheim Nürnberg Im Tierheim ruhen sich die Hündchen jetzt von ihrem Horrortrip aus. Sie stehen unter Tollwutquarantäne.

Gegen zwei Uhr entdeckten Beamte der Verkehrspolizei Erlangen an der Tankstelle Aurach Nord fünf Welpen in einem Mercedes-Sprinter aus Rumänien. Die Polizisten hatten den Wagen wegen des Verdachts auf eine illegale Busfahrt gestoppt. Der Fahrer aus Rumänien fuhr als "privater" Busunternehmer fünf Menschen nach Belgien. Fahrten dieser Art werden im Internet organisiert, bleiben unangemeldet und die Unternehmen zahlen keine Steuern. So bleibt die Reise für die Insassen billig. Transportiert werden oft auch Pakete, oder - wie in diesem Fall - Hundewelpen.

Fünf Bichon Frisé-Welpen waren seit Freitagmittag im Sprinter unterwegs, eingepfercht in eine enge Transportbox und ohne Futter und Wasser. Auch sie sollten nach Belgien gebracht und zu einem weit billigeren Preis verkauft werden, als im legalen Zuchtbetrieb.

In dieser Box verbrachten die fünf Welpen zwei Tage ohne Futter.

In dieser Box verbrachten die fünf Welpen zwei Tage ohne Futter. © Tierheim Nürnberg

Die Welpen sind zwischen vier und acht Wochen alt und damit zu jung für einen Transport. Außerdem waren sie nicht gegen Tollwut geimpft. Die Polizei beschlagnahmte die Tiere und übergab sie dem Tierheim Nürnberg. Den jungen Hunden geht es den Umständen entsprechend. Sie stehen jetzt unter Tollwutquarantäne.

Welpen müssen vor einer legalen Einfuhr nach Deutschland im Alter von  zwölf Wochen im Herkunftsland gegen Tollwut geimpft werden und dürfen erst 21 Tage später ausreisen. Im Kampf gegen die Welpenmafia warnt das Tierheim Nürnberg vor dem Kauf von Hunden über das Internet und vor privaten Käufen, bei denen das Muttertier nicht vor Ort ist. Auch eine vermeintliche Tierschutzorganisation muss die Genehmigung nach §11 zur Einfuhr von Tieren aus dem Ausland nachweisen können.

Der Fahrer des Mercedes-Sprinter musste den Beamten eine Sicherheitsleistung in Höhe des erwarteten "Verdienstes" zahlen und durfte anschließend weiterfahren.