Immer mehr Bußgeldbescheide in Nürnberg

12.7.2017, 05:56 Uhr
Immer mehr Bußgeldbescheide in Nürnberg

© Foto: Matthias Balk/dpa

Missachtung der Gaststätten- Sperrzeiten, Schwarzarbeit oder Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz: Es gibt wohl kaum eine Ordnungswidrigkeit, die Nürnberger Bürger ausgelassen haben. Ganz oben auf der "Hitliste" der Verstöße steht der (verbotene) Alkoholgenuss auf öffentlichen Flächen. 645 "Delinquenten" musste die Zentrale Bußgeldstelle hier 2016 kostenpflichtig mahnen, 137 oder 27 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Tendenz steigend: Nach wie vor sind Alkohol konsumierende Gruppen "an bestimmten Stellen des Stadtgebiets" festzustellen und werden "zur Anzeige gebracht". Das konstatiert das städtische Rechtsamt in seinem Bericht an die Stadträte des Rechts- und Wirtschaftsausschusses.

Ferien-Verlängerung kann durchaus teuer werden

616 Schüler/innen wurden wegen Fernbleibens vom Pflicht-Unterricht mit Sanktionen belegt. Immer häufiger geht es dabei um unerlaubte Ferienverlängerung – die Schüler/innen fliegen mit ihren Eltern einen oder zwei Tage vor Ferienbeginn in den Urlaub, weil die Pauschalreise dann deutlich weniger kostet. Dabei sanktioniert die Bußgeldstelle sprunghaft mehr Erziehungsberechtigte als in früheren Jahren. Was daraufhin deutet, dass vor allem jüngere Schulpflichtige von ihren Eltern vorzeitig aus dem Unterricht genommen werden.

505 Bürger zahlten einen Strafobolus, weil sie keinen gültigen Ausweis mehr hatten. Am Ende der 65 Gesetze langen Ordnungswidrigkeiten-Liste stehen Verstöße gegen die Bayerische Bauordnung, das Meldegesetz und das Straßen- und Wegegesetz: Jeweils zehn Bürger belangte die Zentrale Bußgeldstelle, weil sie die Beginn- oder Schlussanzeige einer Baumaßnahme "vergessen" hatten, weil sie sich nach ihrem Wegzug zu spät abgemeldet oder weil sie unerlaubt Werbezettel verteilt hatten.

Keine Konsequenzen

Nicht jede der 6130 Anzeigen hatte für die Betroffenen Konsequenzen. Insgesamt 5517 Anzeigen (90 Prozent) mündeten in 4889 Bußgeldbescheiden. 378 Betroffene (7,7 Prozent) legten dagegen Einsprüche ein – durchaus mit Erfolg: In 90 Fällen (23,8 Prozent) wurde das Verfahren eingestellt, in 22 Fällen (5,8 Prozent) verworfen. Immerhin 17 Betroffene (4,5 Prozent) konnten eine Reduzierung der Geldbuße erwirken.

Von den Fällen, die vor dem Amtsgericht landeten, wurden elf (2,9 Prozent) eingestellt und fünf (1,3 Prozent) verworfen. Das Amtsgericht bekommt über die Staatsanwaltschaft all die Verfahren zur Entscheidung, in denen das städtische Rechtsamt den Bußgeldbescheid auf einen Einspruch hin nicht zurücknimmt. Das Gericht prüft dann, ob die Entscheidung der Bußgeldstelle rechtmäßig war.

Wenn der Bußgeldbescheid vor dem Amtsgericht Bestand hat, der Betroffene aber nicht zahlt, wird in der Regel Beugehaft verhängt, um die Zahlung zu erzwingen. "Vielfach gelingt es auf diesem Weg erst, den Schuldner ganz oder teilweise zur Zahlung zu bewegen", heißt es in der Vorlage für die Stadträte. Unter dem Strich sei die Zahlungsbereitschaft Erwachsener in den vergangenen Jahren zurückgegangen.

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