Internes Papier: Bamf stellte vorbestrafte Mitarbeiter ein

18.3.2016, 05:58 Uhr
Internes Papier: Bamf stellte vorbestrafte Mitarbeiter ein

© Stefan Hippel

Der Personalrat hatte den Missstand in einem internen Schreiben, das den Nürnberger Nachrichten vorliegt, angeprangert. Es habe zahlreiche Kündigungen während der Probezeit gegeben, hieß es, auch wegen "Einträgen in das polizeiliche Führungszeugnis, ungebührlichen Verhaltens gegenüber Asylbewerbern, fehlender IT-Kenntnisse; Korruptionsgefährdung oder mangelnder Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift", schreiben die Vorsitzenden des Örtlichen sowie des Gesamtpersonalrats, Gernot Hüter und Rudolf Scheinost.

Gesetzliche Vorgaben und dringend notwendige Qualitätsstandards seien "vorsätzlich" außer Acht gelassen worden, heißt es weiter. "Wenn nun der Leiter die praktizierten Turbo-Einstellungsverfahren mit dem Leid und der Not der Flüchtlinge, denen schnell geholfen werden müsse, begründet, müssen wir entgegnen, dass wir gerade das Schicksal dieser Flüchtlinge im Auge haben, welche einen unbedingten Anspruch auf ein faires und hochwertiges Asylverfahren haben, in dem die vorgetragenen Fluchtgründe von qualifiziertem Personal umfassend erfasst und geprüft werden", heißt es.

70 Kündigungen innerhalb der Probezeit

Das Bamf bestätigt auf NN-Nachfrage die Vorwürfe: Es habe rund 70 Kündigungen innerhalb der Probezeit gegeben, sagt Sprecher Mehmet Ata. In den allermeisten Fällen hätten sich die Bewerber als nicht geeignet für die Stellen herausgestellt, sagt er und räumt indirekt auch den Vorwurf ein, unter den vom Personalrat kritisierten "Turbo-Einstellungsverfahren" habe die Qualität gelitten: "Den Referatsleitern wurde kommuniziert, dass aufgrund der zügigen Einstellung von Mitarbeitern die Quote derjenigen, die sich nicht als geeignet herausstellen, höher liegen kann als üblich", so Ata.

Die Referatsleiter seien daraufhin angehalten worden zu prüfen, "ob und inwieweit sich die Neueingestellten fachlich bewähren". Manchen Mitarbeitern sei daraufhin gekündigt worden, andere hätten von selber gekündigt. "Nur in wenigen Einzelfällen gab es andere Gründe für eine Kündigung seitens des Arbeitgebers, etwa Einträge im Führungszeugnis", erklärt Ata.

Vor der Einstellung wurde das Führungszeugnis nicht verlangt: Man habe um eine "Selbstauskunft" gebeten, sagt Ata, erst innerhalb der Probezeit musste das Führungszeugnis dann vorgelegt werden. Dabei fielen die Vorstrafen auf. Um welche Einträge es sich handelt, wollte der Sprecher aus Datenschutzgründen nicht sagen. Aufgenommen in das Führungszeugnis werden Verurteilungen, die mit mindestens einer Geldstrafen von 90 Tagessätzen geahndet werden. Es können  auch Haftstrafen sein.

Seit Monaten steht das Bamf unter Druck, es soll deutlich schneller über Asylanträge entscheiden. Dafür wurden seit Anfang 2015 rund 2000 neue Mitarbeiter eingestellt

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