Kirchweihen in Nürnberg: Erleichterung bei Auflagen

20.5.2018, 06:00 Uhr
Kirchweihen in Nürnberg: Erleichterung bei Auflagen

© Archivfoto: Ralf Rödel

Die Sicherheitsvorgaben der Stadt für die Umzüge bei Kirchweihen, im Fasching oder etwa zum Altstadtfest haben in den zurückliegenden zehn Jahren erheblich zugenommen. 2008 umfasste der Auflagen-Teil im Genehmigungsbescheid in der Regel etwa zweieinhalb Seiten. 2017 waren es fünf Seiten.

Der größte Brocken: Für jedes Zugfahrzeug und für jeden Anhänger verlangte der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) zuletzt zwei Ordner pro Fahrzeugachse – also insgesamt vier Ordner –, die jeweils rechts und links des Fahrzeugs zur Absicherung laufen mussten. Ein enormer Personalaufwand, der für viele Veranstalter und etliche teilnehmende Vereine kaum mehr zu stemmen war, berichtet Michael Kraus, stellvertretender Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Nürnberger Bürgervereine (AGBV), auf Anfrage.

Dieses große Problem könnte nun Vergangenheit sein: Im Genehmigungsbescheid für die Laufamholzer Kirchweih, die am Freitag begann, hat SÖR die Zahl der Ordner pro Fahrzeug halbiert, berichtet Kraus, der auch Vorsitzender des Bürgervereins Nürnberg-Eibach/Maiach ist. Das sei "sensationell" und ein "super erster Schritt" hin zu einer Entlastung der Kirchweih-Veranstalter.

SÖR-Sprecher André Winkel bestätigt, dass in diesem Bescheid eine "ausreichende Anzahl von Ordnern" gefordert wird. Mit dieser Formulierung, die vorerst angewandt werden soll, wolle man vor allem kleineren Veranstaltungen entgegenkommen. Wenn die Polizei allerdings eine bestimmte Anzahl von Ordnern fordere, werde SÖR dies auch so festlegen.

Offenbar wurden andere Auflagen gelockert. Bislang mussten die Ordner beispielsweise dafür sorgen, dass eine 3,5 Meter breite Spur neben den Umzugsfahrzeugen frei blieb. Allerdings hatten die ehrenamtlichen Helfer keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, konnten diesen Freiraum also gar nicht durchsetzen. Darauf verzichte SÖR nun ebenfalls, berichtet Kraus.

Doch gibt es weitere Punkte, die den Bürgervereinen und den Schaustellern als Veranstalter der Kirchweihen Kopfzerbrechen bereiten. Etwa das Problem mit landwirtschaftlichen Anhängern bei den Kirchweih-Umzügen. Häufig haben sie keine Zulassung zum Straßenverkehr und müssen deshalb kurz vor einem Umzug-Einsatz auf die Einhaltung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geprüft werden. "Als Ehrenamtlicher hat man da keine Chance", sagt Kraus.

Zwar könne der Laie sicherstellen, dass etwa Griffe fest sitzen oder eine Bank sicher verschraubt ist. Ob aber eine Schraubverbindung physikalischen Kräften während der Umzugsfahrt standhält, "kann ich nicht beurteilen", so der AGBV-Vorstand. "Ich weiß ja noch nicht einmal, welche Kräfte dort wirken." Faktisch läuft die Vorschrift also auf eine formelle Tüv-Prüfung für jeden Anhänger vor jedem Umzug hinaus – finanziell nicht zu stemmen.

Überhaupt hadern etliche Kirchweih-Veranstalter auf der Kostenseite mit ständig zunehmenden Belastungen. Die vorgeschriebenen Absperrungen beim Aufstellen des Maibaums etwa muss eine Sicherheitsfirma vornehmen. "Da ist man schnell mit ein paar Hundert Euro dabei", sagt Kraus. Wenn die Polizei den Kirchweih-Umzug nicht mit Begleitfahrzeugen sichern kann, müssen die Veranstalter eine Spezialfirma beauftragen – die ihren Service entsprechend abrechnet. Nicht zuletzt halten die Versicherer die Hand immer weiter auf, die Gefahren des Maibaums und andere Risiken absichern.

Große Hoffnungen setzt die AGBV nun auf die Gespräche mit SÖR, die demnächst geplant sind. Vielleicht, so Michael Kraus, können die Bürgervereine dann auch Entlastungen bei anderen Kirchweih-Auflagen erreichen. SÖR-Sprecher Winkel signalisiert, dass auf jeden Fall die Ordner-Regelung neu formuliert werden soll. "Das werden wir bis zur nächsten Kirchweih-Saison hinbekommen."

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