Klagen endgültig abgewiesen: U3-Ausbau wird fortgesetzt
22.4.2014, 17:02 UhrIm August 2013 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) der Stadt einstweiligen Rechtsschutz gewährt, sodass sie mit ersten Baumaßnahmen beginnen konnte.
Im April 2014 hat der BayVGH nun alle weiteren Klagen endgültig abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts sind damit alle rechtlichen Mängel des Planfeststellungsbeschlusses beseitigt, sodass die Stadt die Bauarbeiten fortsetzen darf. Das Gericht lehnte außerdem erneute Anträge der Kläger ab, die den Bau weiter hinauszögern lassen wollten.
"Wenn das Vergabeverfahren abgeschlossen ist, können wir mit den Rohbauarbeiten beginnen“, so Werner Schuster vom U-Bahnbauamt
Gegen das Urteil kann keine Revision mehr eingelegt werden. Gegen die Nichtzulassung der Revision könnte aber theoretisch noch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde eingelegt werden.
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