Klösterle-Explosion: Wirtin erhält mildere Strafe

14.4.2014, 12:42 Uhr
Klösterle-Explosion: Wirtin erhält mildere Strafe

© Daniel Karmann/dpa

Mit fast 300.000 Euro war Irmgard Z., Ex-Wirtin der Traditionsgaststätte „Zum Klösterle“, hochverschuldet. Ihre Furcht vor Altersarmut war groß - so setzte sie am 3. Januar 2012 alles auf eine Karte und stiftete ihren Aushilfskoch an, das Pensionsgasthaus im Stadtteil Pillenreuth in die Luft zu sprengen. Sechs Häuser im Ortsteil Pillenreuth wurden schwer beschädigt, das „Klösterle“ wurde noch am gleichen Tag wegen Einsturzgefahr zum Teil abgerissen. Eine benachbarte Reitanlage musste für einen Monat schließen, um die durch die Druckwelle entstandenen Schäden zu reparieren. DerSchaden betrug rund 800.000 Euro.

Im Dezember 2012 wurde die inzwischen 64-Jährige deshalb zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Der  Koch, er hatte durch sein Geständnis die Aufklärung der Tat erleichtert, kam mit zwei Jahren und elf Monaten davon. Das Urteil lautete auf versuchten Betrug sowie Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs musste der Fall jetzt zum Teil neu verhandelt werden. Die Richter rügten, dass in der Beweisaufnahme nicht ausreichend geprüft wurde, ob die Wirtin und ihr Komplize Leib und Leben der Anwohner riskiert hatten.

Dies wurde nun geklärt -  und die Strafe gemildert: Die Wirtin wurde zu vier Jahren und sechs Monaten verurteilt, der 52-jährige Koch erhielt zwei Jahre auf Bewährung. Bei ihm gehen die Richter davon aus, dass er fahrlässig gehandelt hatte, eine "grenzenlose Naivität"  wird ihm gar attestiert: Schließlich war er in der Unglücksnacht, nachdem er die Zuleitung des Flüssiggastankes manipuliert hatte, noch eine Zeitlang im Haus geblieben.

Beiden Angeklagten sei nicht klar gewesen, dass sie so einen riesigen Schaden anrichten und auch andere Menschen mit ihrem Tun gefährden, sagte Richterin Barbara Richter-Zeininger.  Auch die Wirtin hätte „blind darauf vertraut, dass in der Umgebung nichts passiert“. Dies könne man etwa daran erkennen, dass sie Wirtin sich im Obergeschoss in aller Seelenruhe schminkte und fertig machte, um das Haus zu verlassen, während der Koch in der Küche den Gashahn aufdrehte. Beide hätten nicht geglaubt, dass sie sich in einer lebensbedrohlichen Situation befanden.

So glimpflich wie ihr Koch kam Irmgard Z. dann aber doch nicht davon, auch wenn ihr Anwalt eine sofortige Freilassung gefordert hatte. Verurteilt wurde sie nun wegen versuchten Versicherungsbetrugs und der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion. Der Haftbefehl für den Koch wurde aufgehoben, die Wirtin bleibt im Gefängnis.

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