Kuriose Laubbläser-Klage in Nürnberg abgewiesen

13.11.2017, 17:21 Uhr
Kuriose Laubbläser-Klage in Nürnberg abgewiesen

© dpa

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat eine Schadenersatzklage gegen die Stadt Fürth wegen eines Laubbläsereinsatzes abgewiesen. Der Kläger habe nicht ausreichend nachweisen können, dass allein das von dem Gerät aufgewirbelte Laub zu einem Autounfall seiner Ehefrau geführt habe, heißt es in einer Gerichtsmitteilung vom Montag. Die Stadt müsse daher nicht für den bei dem Unfall verursachten Sachschaden von 4364 Euro aufkommen.

Autofahrerin wird von Laub überrascht

Ganz schuldlos seien die Reinigungskräfte dennoch nicht: Um Gefahren für Dritte möglichst gering zu halten, hätten sie Schilder oder Warntafeln aufstellen müssen, bevor sie mit der Gehweg-Reinigung begannen. Da dies nicht geschehen sei, habe die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, schrieben die Richter den städtischen Behörden ins Stammbuch. Das Urteil ist rechtskräftig. (Urteil vom 10. Mai 2016, Az.: O 6465/15, Hinweis des OLG vom 21. 7. 2016 Az.: 4 U 1149/16).

In dem konkreten Fall hatte ein städtischer Arbeiter einen Gehweg von Herbstlaub gereinigt, indem er das Blattwerk vor eine schräg hinter ihm fahrende Kehrmaschine blies. Die gerade vorbeikommende Autofahrerin sei wegen der plötzlichen "Laubwolke" auf ihrer Windschutzscheibe so erschrocken, dass sie das Lenkrad verriss und auf einen geparkten Wagen prallte, berichtete ihr klagender Ehemann.

7 Kommentare