Kürzel "IS" bleibt auf Kennzeichen in Nürnberg erlaubt

30.6.2016, 05:58 Uhr
Kürzel

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Menschen, die Iris Sauer oder Ingo Stumpf heißen, dürfen sich freuen. Wenn sie morgen zu einer Kfz-Zulassungsstelle in Nürnberg gehen würden, bekämen sie ohne Probleme ihr Wunschkennzeichen mit dem Kürzel IS. Menschen, die in Düsseldorf oder Augsburg mit diesem Wunsch an den Schalter treten, haben hingegen schlechte Karten. Dort wird dieses Kürzel nicht mehr ausgegeben. Zu groß sei die Gefahr, jemand wolle damit seine Sympathiebekundungen für den "Islamischen Staat" quasi spazieren fahren, so die Begründung.

Grundsätzlich sind in allen Bundesländern einige Kombinationen, die an die Nazi-Zeit erinnern, wie HJ, KZ, SA und SS, verboten. Doch davon abgesehen ist die Vergabe der Kennzeichen Ländersache.

Jenseits der vom Innenministerium verhängten Verbote haben die Kommunen einen gewissen Spielraum. "Wir hatten bislang eine einzige Anfrage um das Kürzel IS", sagt Steffen Keßler, Leiter der Nürnberger Kfz–Zulassungsstelle. Aktuell sieht man keine Veranlassung, das Kürzel nicht mehr zu vergeben. "Es würde kein Ende nehmen. Dann könnten wir uns auch über die Kürzel BH für Boko Haram oder AQ für Al Qaida Gedanken machen", sagt Steffen Keßler. Man müsse hier sehr genau hinsehen und schon differenzieren.

Neues Nummernschild kostenlos

Wie bei dem Kürzel SU. Drei Menschen wurden von der Terrorgruppe "Nationalsozialistischen Untergrund" NSU in Nürnberg umgebracht. Ende 2012 hatte die Stadt deshalb erfolglos versucht, ein Verbot des Kennzeichen N-SU zu erwirken. Stattdessen zeigte man Flagge: Die Flotte der kommunalen Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) bekamen neue Nummernschilder. Private Autobesitzer in Nürnberg, deren Kennzeichen mit den Buchstaben N-SU beginnt, konnten kostenlos ein neues Nummernschild beantragen.

Doch ausgegeben wurde und wird das Kürzel von der Kfz-Zulassungsstelle weiterhin - wenn auch äußerst restriktiv.  Es kann weder online reserviert, noch am Automaten gezogen werden. "Wir schauen schon genau hin, wer dieses Kennzeichen beantragt", betont Keßler.  Die Mitarbeiter am Schalter prüfen, ob es sich dabei um Initialen oder etwa einen Firmennamen handele. Auf diese Weise soll der berechtigte und vor allem vertretbare Wunsch ermittelt werden.

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