LKA-Prozess: Ex-Spitzel als Nebenkläger zugelassen

19.3.2018, 20:58 Uhr
LKA-Prozess: Ex-Spitzel als Nebenkläger zugelassen

© Marius Becker/dpa

Wie mehrfach berichtet, sitzen seit November sechs Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, nun wird Mario Forster, der Mann, der heute anders heißt und einige Jahre  im Dienst der Behörde jahrelang die Regensburger Bandidos ausspionierte, als Nebenkläger auftreten. 

Der 1. Strafsenat des OLG reagierte mit seinem Beschluss auf eine Beschwerde des Ex-Spitzels, vorher hatte das Landgericht den 50-jährigen Mario Forster nicht als Nebenkläger zugelassen. Nun darf er mit Hilfe seines Anwalts Alexander Schmidtgall Fragen stellen. 

Der Prozess, aktuell wohl das aufwendigste Verfahren, das derzeit am Landgericht Nürnberg-Fürth geführt wird und derzeit bis Juni terminiert ist, könnte nun – werden weitere Zeugen geladen – noch weitere Verhandlungstage benötigen. Von vorne beginnen wird der Prozess kaum: Zwar steht dem Ex-Spitzel als Nebenkläger das Recht zu, von Anfang an in dem Prozess zu sitzen und teilzunehmen, doch dass er nun eine mehrwöchige Aussetzung des Verfahrens  beantragt und den Prozess auf diese Weise zum Platzen bringt (nach drei Wochen müsste die Neuauflage folgen)  gilt als wenig wahrscheinlich. 

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wirft den angeklagten Polizisten vor, das kriminelle Treiben ihres V-Mannes bei den Regensburger Rockern unterstützt zu haben. Doch als er wegen eines Drogendelikts vor dem Landgericht Würzburg landete, sollen einige von ihnen gelogen haben. Ob unwahr oder nicht – fest steht, dass ihre Aussagen für die Verurteilung des Ex-Spitzels damals gar keine Rolle spielten. 

Der Ex-V-Mann glaubt aber, dass seine Strafe deshalb härter ausfiel. Als Nebenkläger will er erreichen, dass sich das Landgericht Nürnberg-Fürth nun auch mit den Aussagen der Beamten in Würzburg befasst, obwohl das Thema Drogen in der aktuellen Anklage keine Rolle spielt. 

Doch auch das OLG ist der Ansicht, dass der gesamte Sachverhalt betrachtet werden muss und nicht einzelne Themen ausgeklammert werden können. Es sei möglich, dass der Ex-V-Mann durch die Aussagen der Beamten „Verletzter einer versuchten Freiheitsberaubung sei“. 

Auch wenn nach Ansicht des Senats die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung der Angeklagten wegen des Vorwurfs der versuchten Freiheitsberaubung gering sei, könne sich der ehemalige V-Mann dem Verfahren als Nebenkläger anschließen. Denn für die Zulassung als Nebenkläger genüge es, dass nach der Sachlage oder aufgrund des Vorbringens des jeweiligen Antragstellers eine Verurteilung wegen eines Nebenklagedelikts rechtlich möglich sei. 

Der Prozess geht am Donnerstag weiter.