Mehr Polizeikontrollen: 41 Narren mit Alkohol am Steuer

9.2.2016, 06:00 Uhr
Mehr Polizeikontrollen: 41 Narren mit Alkohol am Steuer

© Foto: obs/HUK-Coburg

Für viele Unvernünftige gab es aber am Wochenende in Nürnberg und Umgebung ein böses Erwachen: Seit Altweiberfasching kontrolliert die Polizei auf den Straßen deutlich stärker als sonst. Die Folge: 54 Mal griffen Beamte Autofahrer auf, die entweder betrunken waren (41) oder unter dem Einfluss von Drogen standen (13). Bei vier von den 41 sogenannten Trunkenheitsfahrten waren die Kontrollierten in einen Unfall verwickelt. In der Nacht zum Mittwoch rechnen die Ordnungshüter wieder mit vielen "Narren". Die sogenannte fünfte Jahreszeit gilt in Polizeikreisen nicht nur als Höhepunkt der guten Laune, sondern nach wie vor auch als Höhepunkt eines kollektiven Besäufnisses.

Blutentnahme bei hohem Promille-Wert

Doch so eine Verkehrskontrolle hat ihre Tücken. Eine Streife stoppt ein Auto, den Beamten kommt aus dem offenen Fenster Bierdunst entgegen. Sie bitten den Verdächtigen, in den Alkomaten zu pusten. Zeigt das Gerät 1,1 Promille und mehr an, kommt eine Blutentnahme ins Spiel.

Das Verfahren, an den Blutwert zu kommen, ist umstritten. Das Problem: Zur Nachtzeit steht kein Richter zur Verfügung, den ein Polizist damit behelligen könnte. Während in Hamburg Polizisten und Verdächtige nächtens schon mal mehrere Stunden warten mussten, um eine richterliche Anordnung für die Blutentnahme zu bekommen, geht man in Bayern einen anderen Weg.

Weigert sich ein Verdächtiger, sich Blut abzapfen zu lassen, gehen Polizisten von einem Eilfall aus. Denn mit jeder Minute baut sich der Alkohol im Blut ab.

Reform in der Strafprozessordnung

In so einem Fall wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. In Nürnberg hat die Behörde einen Dienst eingerichtet, der für die Polizei 24 Stunden lang erreichbar ist. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) geht davon aus, dass mit der geplanten Reform der Strafprozessordnung in diesem Jahr auch der Paragraf 81a (Richtervorbehalt) überarbeitet wird. Die Idee der Reform der Prozessordnung ist, dass Richter schneller Urteile fällen können.

Die DPolG würde es begrüßen, wenn der Richtervorbehalt wegfiele. Warum? "Damit hätten die Kollegen auf der Straße keinen so großen Aufwand mehr", sagt Rainer Nachtigall, stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG in Bayern. Eine weitere Variante wäre auch, den gemessenen Wert durch den Alkomaten als Beweismittel für das Gericht anzuerkennen. Nachtigall: "Die Technik der Geräte wurde verfeinert, die gemessenen Werte sind viel genauer als früher."

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