Messerstecherei vor Nürnberger Club: Jugendhaft gefordert

14.8.2018, 18:16 Uhr
Im Raucherbereich des Nürnberger Clubs "die Rakete" kam es zu einer schweren Messerstecherei.

© Colourbox.com Im Raucherbereich des Nürnberger Clubs "die Rakete" kam es zu einer schweren Messerstecherei.

Irgendwie hatten wohl beide das Gefühl, der andere schaue ihn blöd an – doch im Raucherbereich der Disco "Rakete" in der Nürnberger Südstadt blieb es nicht bei Stänkereien. Selim B. (20) soll seinen Kontrahenten Mehrzad R. (24) mehrfach geschubst haben, dieser saß auf einer Bierbank und verbat sich die Rempelei. Als Selim B. (Namen der Betroffenen geändert) ihn als "Scheiß-Iraner" titulierte, gingen andere Gäste dazwischen und trennten die jungen Männer. Diese Situation soll Selim B. ausgenutzt haben, um dem arg- und wehrlosen Mehrzad R. heimtückisch ein Messer in die Brust zu stoßen, er verfehlte dessen Herz nur knapp. Ein folgenreicher Angriff: Mehrzad R. schildert, dass er heute nicht mehr Fußball spielen dürfe, von der großen Narbe in seinem Gesicht fühle er sich verunstaltet.

Auch dafür macht die Staatsanwältin Selim B. verantwortlich – er soll versucht haben, den Gegner am Hals zu treffen, doch durchtrennte er dabei einen Kaumuskel und verletzte dessen linke Ohrmuschel. Die Anklägerin wertet dies als hinterhältigen Mordversuch – im Streit um eine absolute Nichtigkeit habe Selim B. seinem Gegner nicht nur einen Denkzettel verpassen, sondern ihn töten wollen. Verdeckt habe er sein Messer geführt, allein dies zeige die Hinterhältigkeit des Angriffs.

Art der Tatwaffe noch unbekannt

Sie fordert eine Jugendstrafe von siebeneinhalb Jahren, einbezogen werden soll eine bereits ausgesprochene Jugendstrafe von eineinhalb Jahren, verhängt vom Jugendgericht des Amtsgerichts Kronach – hier wurde Selim B. bereits wegen schwerer räuberischer Erpressung und Bedrohung verurteilt. Dreieinhalb Tage wurde in der Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth ausführlich verhandelt, doch die Art der Tatwaffe bleibt offen – ein Messer wurde am Tatort nicht gefunden. Die Staatsanwältin ist aufgrund des Verletzungsbildes von einem Messer überzeugt, Verteidiger Reinhard Kotz schließt dagegen nicht aus, dass der Angeklagte eine abgeschlagene Bierflasche verwendete. Auch bestreitet er, dass das Opfer arglos gewesen sei – habe Selim B. doch während des Streits die Flasche mit einer aggressiven Drohgebärde auf einem Tisch zerschlagen.

Er stellt die Strafhöhe ins Ermessen des Gerichts. Geht es nach dem Willen der Staatsanwältin, fällt das Verhalten des Angeklagten nach der Tat strafverschärfend ins Gewicht: Er verletzte sich wohl während des Angriffs schwer am Arm und kam ins Klinikum Fürth. Als ihm dort der Haftbefehl eröffnet wurde, soll er vom Krankenbett aus auf einen Polizisten eingetreten haben.

Eine Tätlichkeit, die ursprünglich eigens angeklagt war, dieser Vorwurf wurde jedoch mit Blick auf die zu erwartende Strafe eingestellt. In ihrem Schlussvortrag lässt die Staatsanwältin den Punkt dennoch nicht aus: Die Ärzte hätten auch dem Angeklagten das Leben gerettet. Statt dafür dankbar zu sein, habe er Polizisten angegriffen und sich bei den Ärzten, als diese als Zeugen vor Gericht aussagten, nicht einmal bedankt. Morgen will die Jugendkammer das Urteil sprechen.