Nach Freiluft-Besäufnis krachte es vor dem Cinecitta

18.11.2014, 20:47 Uhr
Reichlich Schnaps muss bei dem Saufgelage auf der Insel Schütt geflossen sein (Symbolbild).

© rtr Reichlich Schnaps muss bei dem Saufgelage auf der Insel Schütt geflossen sein (Symbolbild).

Es muss reichlich Schnaps geflossen sein am Abend des 21. März 2014. Übereinstimmend berichten zwei Angeklagte, der Geschädigte und eine Zeugin, dass man sich zunächst bei einem Discounter in der Königstraße mit Wodka eindeckte und dann zu einem Freiluft-Besäufnis auf die Insel Schütt zog.

Irgendwann gegen Mitternacht rückte die Polizei an, vertrieb die zirka 15-köpfige Gruppe und verdonnerte die jungen Leute dazu, ihre leeren Flaschen und Becher in den Müll zu werfen. Die jungen Frauen und Männer zogen auf den Gewerbemuseumsplatz vor das Cinecittà weiter. Hier entzündete sich nach Aussagen einiger Beteiligter ein Streit zwischen Maria A. (18) und Jörg M. (20, alle Namen geändert). A. machte offenbar lautstark ihrem Unmut darüber Luft, dass immer die Mädels den Dreck wegräumen, den die Jungs hinterlassen.

„Er hat sie geschubst, da bin ich dazwischen“, erinnert sich der Geschädigte, Stefan R. Er habe sich einfach vor das Mädchen gestellt, dann wisse er nichts mehr, so der heute 21-Jährige. Als er wieder zu sich kam, sei er von zwei Männern abwechselnd gegen Kopf und Körper getreten worden. „Ich habe meine Hände vor das Gesicht gehalten, um mich zu schützen, ich konnte aber nicht alle Tritte abwehren“, so der Nürnberger.

Erst als die Polizei kam, hörten die Tritte auf. Stefan R. musste ins Krankenhaus. Die Ärzte diagnostizierten unter anderem eine Gehirnerschütterung und eine Schädelprellung. Entgegen dem Rat der Ärzte verließ der junge Mann die Klinik aber noch in der gleichen Nacht.

Opfer leidet an Spätfolgen

Bis heute tut er sich schwer, über den Vorfall zu sprechen. Der Vorsitzende Richter der Jugendkammer I, Dieter Weidlich, muss dem jungen Mann buchstäblich jedes Wort aus der Nase ziehen. Erst nach und nach kommt heraus, dass R. bis heute an Spätfolgen wie Schlafstörungen und Kopfschmerzen leidet.

Der Hauptangeklagte, der 20-jährige Jörg M., will sich vorerst nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft äußern. Der 19 Jahre alte, mutmaßliche Mittäter Michael H., beteuert, nur einmal gegen den Rücken des am Boden Liegenden getreten zu haben. Er sei in Panik geraten und dann weggelaufen. Fausthiebe oder Tritte gegen den Kopf streitet der schmächtige junge Mann ab. Er hat sich mittlerweile bei Stefan R. entschuldigt, seine Eltern haben dem Anwalt 500 Euro Schmerzensgeld übergeben.

Ein dritter Angeklagter, der der Mittäterschaft angeklagt ist, beteuert, dass er bei dem Streit nur schlichten wollte. Als er versucht habe zwischen Jörg M. und Stefan R. zu gehen, sei er weggezogen worden. Vom weiteren Ablauf der Schlägerei habe er nichts mitbekommen. Der Prozess wird fortgesetzt. Ein Urteil wird erst im Dezember erwartet.

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