Nach OLG-Entscheidung: Gustl Mollath ist frei

6.8.2013, 18:09 Uhr
Nach OLG-Entscheidung: Gustl Mollath ist frei

© David Ebener, dpa

Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte am Vormittag überraschend seine Freilassung angeordnet. Sein Verfahren muss vor dem Landgericht Regensburg neu aufgerollt werden.

Nach der überraschenden Nachricht über seinen Erfolg vor Gericht hatte es Gustl Mollath am Dienstag zunächst nicht eilig, die Psychiatrie in Bayreuth zu verlassen. Seit dem frühen Nachmittag hatten sich Dutzende von Journalisten, Kamerateams, Fotografen und auch ein paar Unterstützer vor dem Bezirksklinikum versammelt. Er hatte sich zunächst mit seinem Anwalt Gerhard Strate beraten und dann darum gebeten, dass er etwas Zeit erhält, um sich auf die Entlassung vorzubreiten.

Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben.

Mollath sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe hingewiesen habe. Mollath hatte seine Frau, eine Vermögensberaterin bei einer Bank, und andere 2003 wegen unsauberer Geschäfte angezeigt. Die Vorwürfe wurden nicht weiterverfolgt, erwiesen sich später aber teilweise als zutreffend.

"Rechtsstaat wiederhergestellt"

Mit der Entscheidung hob der 1. Strafsenat des OLG Nürnberg ein Urteil des Landgerichts Regensburg auf. Dieses hatte erst am 24. Juli 2013 die Wiederaufnahmeanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung als unzulässig verworfen. Gleichzeitig ordnete der Nürnberger OLG-Senat eine neue Hauptverhandlung an und verwies das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts Regensburg.

Der Fall Mollath hatte über Bayern hinaus für heftige Empörung gesorgt, Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) war zeitweise politisch schwer unter Druck geraten. Ende 2012 hatte sie dann selbst einen Wiederaufnahmeantrag wegen möglicher Befangenheit eines Richters angeordnet. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts. Jetzt müsse ein faires und objektives Wiederaufnahmeverfahren gewährleistet werden, sagte er.

Merk erklärte: „Die Justiz hat nun Gelegenheit, in einem weiteren öffentlichen Verfahren zu klären, ob Herr Mollath zu recht untergebracht ist oder nicht - und damit auch die Zweifel, die viele Menschen an dieser Entscheidung haben.“

Der bayerische SPD-Spitzenkandidat Christian Ude betonte: „Damit wird ein langjähriger bayerischer Justizalptraum beendet, der Ansehen der Justiz beschädigt und viel Unbehagen und Misstrauen aufgetürmt hatte.“ Mollath-Anwalt Gerhard Strate sagte der dpa: „Damit ist in Bayern wieder der Rechtsstaat hergestellt.“

Attest ist eine „falsche Urkunde“

Die Nürnberger Richter begründeten ihre Entscheidung mit Zweifeln an einem ärztlichen Attest vom Juni 2002, in dem eine Nürnberger Arztpraxis Mollaths damaliger Ehefrau Verletzungen nach den angeblichen körperlichen Misshandlungen bescheinigt hatte. Auf dem Attest hatte im Wesentlichen der Vorwurf gefußt, Mollath habe seine damals bei der HypoVereinsbank beschäftigte Ehefrau im Streit um angebliche Schwarzgeldgeschäft geprügelt.

Das OLG Nürnberg betonte in seiner Entscheidung, das Attest sei zwar von einem Weiterbildungsassistenten ausgestellt worden, der auch Frau Mollath persönlich untersucht habe. Genannt werde in dem Attest aber der Name der Praxisinhaberin, die selbst Frau Mollath damals gar nicht behandelt habe. Dadurch vermittle das Attest den Eindruck, das Dokument gebe „die Feststellungen der Praxisinhaberin“ wieder. Damit sei das Attest eine „falsche Urkunde“.

Das OLG räumt zwar ein, dass bei übermäßiger Vergrößerung der Urkunde ein Vertretungshinweis in Form der Kürzel „i. V.“ erkennbar sei, das von dem in der Praxis seiner Mutter beschäftigte Assistenten stamme. „Auf dem Attest in Originalgröße ist dieser Zusatz aber weder für den Senat noch für die Verfahrensbeteiligten im Ausgangsverfahren erkennbar gewesen.“ Das Nürnberger Gericht folgte damit der Argumentation von Verteidigung und Staatsanwalt Regensburg.

Dieser Artikel wurde zuletzt um 18.09 Uhr aktualisiert.
 

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