Nächtliches Dröhnen

12.11.2013, 07:59 Uhr
Nächtliches Dröhnen

© Fengler

An dem Abend stand Reiner Lux, der Lärmschutzbeauftragte beim Luftamt Nordbayern, Rede und Antwort. Anwesend war auch SPD-Stadträtin und Vorsitzende der Fluglärmkommission, Renate Blumenstetter. Durch einen Landtagsbeschluss wurde 1974 bei den Luftämtern Nord- und Südbayern die Funktion eines Lärmschutzbeauftragten geschaffen. Der nimmt in neutraler Funktion eine Mittlerrolle zwischen Bürgern und allen Beteiligten am Luftverkehr wahr. „Mein Job ist es, Informationen zu geben und auf Anfragen der Bürger zu recherchieren“, erklärte Lux.

Die großen Maschinen, der sogenannte Instrumentenflugverkehr, müssen sich an vorgegebene An- und Abflugstrecken halten. Als Beweis zeigte Lux Grafiken der Flugbewegungen der letzten 14 Tage. Acht hochsensible Mikrofone messen den Fluglärm, diese wurden unter anderem in Buchenbühl, Boxdorf, Ziegelstein und Buch Süd platziert. „Ein sehr teures Unterfangen“, so der Diplom-Ingenieur.

Das zweite Segment ist der Sichtflugverkehr. Über der Stadt ist eine Mindesthöhe von 300 Metern vorgeschrieben. Diese darf nur beim Landeanflug unterschritten werden. Erreichen die Privatmaschinen die Kontrollzone, sind die Lotsen im Airport-Tower zuständig. Über die Jahre gebe es bezüglich der Nachtflüge geringfügig mehr Beschwerden.

„Es gibt Stammkunden, die immer wieder anrufen“, sagte Lux. Insgesamt seien es knapp über 100 Personen per anno, die sich wegen übermäßigem Lärm beschweren. Anwohner in Schwaig, Behringersdorf, Buchenbühl oder Puschendorf seien besonders betroffen. „Bürger aus Thon fühlen sich selten gestört.“ Die zulässige Lautstärke bei An- und Abflug habe die EU vorgegeben. Von November bis März gibt es von 0 Uhr bis 6 Uhr keine Flüge. „Im Frühling und Sommer starten zwischen 3.30 Uhr und 5 Uhr eine gute Handvoll Maschinen in die Tourismuszentren.“

Selten werde sich auch über Probeläufe von Triebwerken beschwert. Diese fallen nicht unter Flug- sondern unter Gewerbelärm, für sie muss eine Sondergenehmigung ausgestellt werden. Auch ein kreisender Polizeihubschrauber könne einem die Nachtruhe rauben. Man dürfe nicht die subjektive Wahrnehmung von Lärm außer Acht lassen. Beim Einzelnen wäre diese sehr unterschiedlich ausgeprägt. Für alle Lärmgeplagten gibt es einen Hoffnungsschimmer, so Lux. Ab März 2014 gilt ein neues Lärmschutzprogramm, das einen Anspruch auf Schallschutzfenster beinhaltet.
 

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