Neue EU-Norm: Aus für Fahrgeschäfte auf Volksfest?

31.8.2015, 10:12 Uhr
Der "Discoexpress" am Volksfest dürfte nur noch laufen, wenn das Fahrgeschäft nach der neuen EU-Norm abgenommen wurde. Heiko Schierenbeck klagt gegen diese Sicherheitsbestimmungen.

© Michael Matejka Der "Discoexpress" am Volksfest dürfte nur noch laufen, wenn das Fahrgeschäft nach der neuen EU-Norm abgenommen wurde. Heiko Schierenbeck klagt gegen diese Sicherheitsbestimmungen.

Das Herbstvolksfest ohne Riesenrad oder "Discoexpress“? Schwer vorstellbar. Doch für die Schausteller gar nicht so abwegig. Heiko Schierenbeck, auf dem Nürnberger Herbstvolksfest aktuell mit seiner "Bayernrutsche“ vertreten, klagt stellvertretend für seine Branche gegen die Umsetzung der EU-Norm 13814.

Seine Achterbahn "Black Hole" oder auch der "Discoexpress" von Schausteller Peter Roie am Volksfest dürften eigentlich nur noch laufen, wenn sie nach der neuen EU-Norm abgenommen worden sind. Doch da er gegen die verschärften Sicherheitsbestimmungen klagt, sei die Anwendung ausgesetzt, sagt Schierenbeck.

Bis zu 400.000 Euro technische Anpassung

Im Oktober vergangenen Jahres hat er in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Hannover Recht bekommen. Doch der TÜV Nord legte Berufung ein. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat nun aber eine Entscheidung überraschend vertagt. Der TÜV muss nun noch einige Fragen beantworten; etwa, was denn die neue Norm an zusätzlicher Sicherheit bringe und was die Anpassung an die Norm für Kosten verursachen.

Für seine Achterbahn müsste er allein für ein Prüfberichts des TÜVs etwa 30.000 Euro zahlen. Für die technische Anpassung der Achterbahn, schätzt er, fielen weitere 300.000 bis 400.000 Euro an. "Da investiert doch kein Schausteller mehr in neue Fahrgeschäfte", sagt Peter Roie.

Rund 900 "fliegende Bauten", wie die mobilen Fahrgeschäfte im Amtsdeutsch heißen, sind in Deutschland von der neuen Norm betroffen, sagt BSM-Funktionär Schierenbeck. Für die Besitzer wären das Millioneninvestitionen. "Die Hälfte gibt auf, wenn die Norm angewendet wird", prognostiziert er.

Heiko Schierenbeck, auf dem Nürnberger Herbstvolksfest aktuell mit seiner "Bayernrutsche“ vertreten, klagt er stellvertretend für seine Branche, gegen die Umsetzung der EU-Norm 13814.

Heiko Schierenbeck, auf dem Nürnberger Herbstvolksfest aktuell mit seiner "Bayernrutsche“ vertreten, klagt er stellvertretend für seine Branche, gegen die Umsetzung der EU-Norm 13814. © pr

Sicherheitsanforderungen bereits maximal?

Was ihn vor allem aufregt: Andere EU-Staaten hätten eine Besitzstandsklausel für ältere Fahrgeschäfte übernommen, Deutschland – beziehungsweise die zuständigen Bundesländer – 2013 nicht. Ob dies zulässig ist, sollen nun die Richter ebenfalls klären. Für ihn eine klare Ungleichbehandlung. "Wir haben doch gar keine Planungssicherheit mehr", schimpft Roie.

"Wir haben bereits die höchsten Sicherheitsanforderungen für Fahrgeschäfte." Sie sehen nicht ein, weshalb hier noch einmal nachgelegt werden soll und sprechen von "Regulierungswut der Behörden". Sie warnen auch davor, Fahrgeschäfte nach der neuen Norm umzubauen oder nachzurüsten. "Das greift in ein bewährtes System ein – und geht schief", sind sie überzeugt.

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