Nürnberg fordert nach 20 Jahren Geld von Anliegern ein

12.10.2016, 05:58 Uhr
In 50 Straßen muss die Erschließung von der Stadt noch abgerechnet werden.

© dpa In 50 Straßen muss die Erschließung von der Stadt noch abgerechnet werden.

Der Anlass ist eine Novelle des Kommunalabgabengesetzes (KAG), die seit April in Kraft ist. Und die hat Folgen für die Gemeinden: Sie müssen die Ersterschließungskosten künftig innerhalb von 25 Jahren abrechnen. Bürgermeister Christian Vogel: "Ansonsten hat die Kommune keinen Anspruch mehr darauf."

Ganz konkret geht es in Nürnberg um 50 Straßen - 15 davon allein im Baugebiet Röthenbach Ost - , deren Erschließung noch abgerechnet werden muss. Diese Straßen seien nicht etwa vergessen worden, sagt Vogel. Es seien dort einfach noch nicht alle Bauarbeiten erledigt. Die Gründe dafür seien unterschiedlich, ergänzt Ronald Höfler, kaufmännischer Chef des Servicebetriebs Öffentlicher Raum (Sör). Mal lief die Bebauung schleppend, mal standen Rechtsstreitigkeiten der kompletten Erschließung im Weg.

Die Novelle des Kommunalabgabengesetzes zwingt die Kommune auch dazu, die Bauarbeiten zu beenden. Damit der Anspruch auf die Bezahlung nicht verfällt, muss die letzte Straße in den betroffenen Gebieten bis Ende 2019 fertig sein. Bis 31. März 2021 muss abgerechnet sein. Das Jahr 2021 hat der Freistaat festgelegt.

Schafft die Stadt es nicht, diese Frist einzuhalten, dann bleibt sie nicht nur auf den Kosten sitzen, sondern muss sogar Geld zurückzahlen. Und zwar rund 3,4 Millionen Euro an Bauträger, die bereits Geld vorgeschossen haben. Auf die Bürger, die noch nicht gezahlt haben, kommen insgesamt Forderungen in Höhe von 3,4 Millionen Euro zu.

Bislang fehlt der Stadt jedoch ihrerseits das Geld für die letzten Erschließungsarbeiten in den entsprechenden Baugebieten und Straßen. Es geht um ein Investitionsvolumen von fast zehn Millionen Euro. Nur ein Bruchteil (rund 200.000 Euro) ist aktuell im Haushalt berücksichtigt.

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