Nürnberg: Große Pools sind in vielen Mietergärten tabu

7.7.2015, 05:58 Uhr

"Bei über 30 Grad wird es doch wohl nicht so schlimm sein, sich mal für ein paar Wochen einen Pool in den Garten zu stellen, der zirka drei Meter groß ist", macht der 19-jährige Tim auf Facebook seinem Ärger Luft. Aufgestellt wurde das Teil, das rund 6000 Liter fasste, jedoch nie. "Meine Nachbarn hatten Angst, Ärger mit der Wohnungsbaugenossenschaft Gartenstadt zu bekommen", sagt Tim. Das Schwimmbecken habt er inzwischen umgetauscht.

Gartenstadt-Vorstand Johannes Soeller wundert sich über die Pool-Diskussion: Das Thema sei "seit vielen Jahren nicht bei uns aufgeschlagen". Letzte Woche habe es eine Anfrage eines Mieters gegeben. Dem habe man mitgeteilt, dass ein kleines Becken bis etwa zwei Meter Durchmesser und ein Kubikmeter Wasser kein Problem sei. Größer sollte das Schwimmbad allerdings nicht sein. "Das zieht dann Kinder aus der ganzen Nachbarschaft an und kann zu Beeinträchtigungen führen", glaubt Soellner.

Für die städtische Wohnungsbaugesellschaft wbg ist nicht die Größe des Pools ausschlaggebend, sondern die Frage, ob das Becken - wenn es auf einer für alle zugänglichen Grünfläche steht - unter Aufsicht ist. Die Verkehrssicherungspflicht liegt nämlich beim Grundstückseigentümer.

Die wbg müsste somit haften, sollte etwa ein Kind in das Wasser fallen und ertrinken. "Wir bitten deshalb unsere Mieter, das Planschbecken abends abzulassen und zu entfernen", erklärt wbg-Sprecher Dieter Barth. Anders liege der Fall bei den meist eingezäunten, den Erdgeschosswohnungen zugeteilten Mietergärten: Hier hafte der jeweilige Mieter und könne deshalb machen, was er wolle.

 

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