Nürnberg: Kneipenbesucher krankenhausreif geprügelt

16.8.2014, 10:00 Uhr

Zahlreiche Blutergüsse und Platzwunden im Gesicht sowie ein Bruch des Augenhöhlenbodens waren für Jens S. (alle Namen geändert) die Folgen einer Schlägerei in einer Innenstadtbar.

Laut Anklage geriet der 23-Jährige in den frühen Morgenstunden des 12. Oktober 2013 zunächst mit dem 43-jährigen Horst K. in Streit. Der Kraftfahrer schlug dem jüngeren Mann einmal seine Faust ins Gesicht. Dann mischten sich zwei weitere Männer ein, die Jens S. wechselseitig festhielten und kräftig verdroschen.

Vor allem der 42 Jahre alte Omer O. muss besonders brutal vorgegangen sein: Mindestens zwölfmal, so der Staatsanwalt, soll er den am Boden liegenden Jens S. geschlagen und dann auch noch mit den Füßen getreten haben.

Für Jens S. endete die Nacht im Uniklinikum Erlangen. Dort wurde ihm ein Titan-Implantat am Auge eingesetzt. Tagelang musste er das Krankenhausbett hüten, anschließend hatte er Schwellungen und Schmerzen im Gesicht und erhielt ein wochenlanges „Schneuzverbot“.

Warum die Männer in jener Herbstnacht in Streit gerieten, blieb offen. Weder der Geschädigte noch andere Zeugen wurden vernommen. Verteidiger, Staatsanwalt und Richter hatten hinter verschlossenen Türen eine Vereinbarung ausgehandelt: Die Angeklagten legen ein Geständnis ab, dafür bekommen sie eine relativ milde Strafe, und das Verfahren kann abgekürzt werden.

So kassierte am Ende der bereits einschlägig vorbestrafte 42-jährige Omer O. wegen gefährlicher Körperverletzung eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Er stand zur Tatzeit unter laufender Bewährung. Sein Helfer Erwin S. kam – da er noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war – mit einer 15-monatigen Bewährungsstrafe plus Geldauflage davon. Bislang ebenfalls eine weiße Weste hatte Horst K. Der Kraftfahrer muss nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Geldstrafe in Höhe von rund 5000 Euro zahlen. Er hatte nur einmal zugeschlagen und war in der Tatnacht so betrunken, dass seine Steuerungsfähigkeit wohl erheblich eingeschränkt war.

Zu Geldstrafen verurteilt wurden auch zwei 25 Jahre alte Frauen. Sie hatten versucht, die Straftaten zu vertuschen: Die Betreiberin der Bar hatte versucht, die Aufnahmen der Überwachungskamera zu löschen.

Die Polizei konnte die Daten aber wiederherstellen. Darauf war nicht nur der Ablauf der Schlägerei zu sehen, sondern auch eine Augenzeugin. Diese hatte aber gegenüber der Polizei behauptet, zum Tatzeitpunkt auf dem Klo gewesen zu sein.

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