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Nürnberger "Mittagsmörder" kommt frühestens 2015 frei

Mittlerweile 72-Jähriger hatte eine Frau und vier Männer erschossen - 04.09.2012 17:41 Uhr

Nürnberg  - Er hat fünf Menschen ermordet und sitzt seit Mitte der 1960er Jahre in Haft. Jetzt hat das Nürnberger Oberlandesgericht dem Senior einen Weg in die Freiheit aufgezeigt: 2015 soll der Mann aus dem Gefängnis entlassen werden - nach einem halben Jahrhundert.

Am 1. Juni 1965 flüchtete der sogenannte „Mittagsmörder“vor der Nürnberger Polizei und erschoss den Hausmeister eines Kaufhauses. Nach der Schießerei wurde er festgenommen.
Am 1. Juni 1965 flüchtete der sogenannte „Mittagsmörder“vor der Nürnberger Polizei und erschoss den Hausmeister eines Kaufhauses. Nach der Schießerei wurde er festgenommen.
Foto: Polizei
Am 1. Juni 1965 flüchtete der sogenannte „Mittagsmörder“vor der Nürnberger Polizei und erschoss den Hausmeister eines Kaufhauses. Nach der Schießerei wurde er festgenommen.
Am 1. Juni 1965 flüchtete der sogenannte „Mittagsmörder“vor der Nürnberger Polizei und erschoss den Hausmeister eines Kaufhauses. Nach der Schießerei wurde er festgenommen.
Foto: Polizei

Ein zu lebenslanger Haft verurteilter Serienmörder muss auch nach 47 Jahren Gefängnis weiter auf seine Entlassung warten. Wie das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) am Dienstag mitteilte, kommt der sogenannte Mittagsmörder frühestens im Jahr 2015 auf Bewährung frei - nach 50 Jahren Haft (Az.: 2 Ws 172/10).

Bis dahin wird der mittlerweile 72-Jährige auf ein Leben in Freiheit vorbereitet. Der Mann hatte zwischen 1960 und 1965 im Großraum Nürnberg eine Frau und vier Männer erschossen und bei Überfällen weitere Menschen verletzt. 1967 war er zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Als «Mittagsmörder» wird der Mann bezeichnet, weil er immer zur Mittagszeit tötete.

Das Gericht folgte damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes vom November 2011. Karlsruhe hatte damals entschieden, dass auch bei einer lebenslangen Haft ein Recht darauf besteht, dass der Rest der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, falls keine Sicherheitsbedenken dagegen stehen. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge sind Freigänge - zunächst in Begleitung - für den Serienmörder vertretbar.

In den kommenden zwei Jahren soll nun der Vollzug der Haftstrafe gelockert werden. Dem Verurteilten müsse «Gelegenheit gegeben werden, sich bei solchen Belastungsproben zu bewähren», hieß es. Die Auflagen sollen den Verurteilten bei seiner Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit unterstützen.

So erhalte er eine Psychotherapie sowie einen Bewährungshelfer. Sollten sich in der Erprobungsphase Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefahr ergeben, könne die Entlassungsentscheidung wieder aufgehoben werden, betonte das OLG.
  

dpa


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