Opfer in Wohnung brutal gequält: Mehrere Jahre Haft

20.2.2018, 08:24 Uhr
Bei dem Einbruch in die Wohnung von Ewald R. ging es den zwei Einbrechern nicht um Diebesgut, sondern um körperliche Gewalt am Eigentümer. Nun wurden die beiden Straftäter verurteilt. (Symbolbild)

© Colourbox.com Bei dem Einbruch in die Wohnung von Ewald R. ging es den zwei Einbrechern nicht um Diebesgut, sondern um körperliche Gewalt am Eigentümer. Nun wurden die beiden Straftäter verurteilt. (Symbolbild)

Die Nacht im April vergangenen Jahres wird Ewald R. (Namen der Betroffenen geändert) wohl nie vergessen. Der 61-Jährige ging schlafen - und wurde kurz vor Mitternacht von einem lauten Krachen geweckt. Der Grund für den Lärm: Maria K. brach zusammen mit Karl F. in die Wohnung des Mannes ein. Nicht um etwas zu stehlen, sondern um Ewald R. eine Abreibung zu verpassen. Karl F. schlug dem Nürnberger mit der Faust ins Gesicht. Maria K. trat ihm von hinten in die Knie. Der 61-Jährige ging zu Boden, Maria K. trat mehrfach zu und schrie dabei: "Fettes Schwein, heute wirst du sterben".

Den Angreifern war das noch lange nicht genug. Maria K. holte ein kleines Messer aus der Küche und stach zu. Zweimal traf sie den linken Unterschenkel des 61-Jährigen, einmal stach sie kräftig in den rechten. Als Karl F. das bemerkte, forderte er sie auf, ihm das Messer zu geben - und hielt es Ewald R. an den Hals. Maria K. schnappte sich eine halbvolle Weinflasche und holte aus - Ewald R. hatte einen Schutzengel. "Ich habe zum Glück einen Arm freibekommen und konnte ihr die Flasche aus der Hand schlagen", erinnert er sich später vor Gericht. Glück hatte er auch, weil schnell Hilfe kam - ein Messerstich hatte eine Vene getroffen. Hätte man die Blutung nicht gestoppt, wäre er spätestens nach einer Stunde gestorben.

Geld als Motiv

Seine Peiniger ließen nach der missglückten Flaschen-Attacke von ihm ab. Die Polizei war schon auf dem Weg, für die beiden klickten die Handschellen. In Untersuchungshaft warteten sie auf den Prozess - und der brachte auch die Hintergründe der Attacke ans Licht. Maria K. und der 61-Jährige kennen sich schon lange. Früher teilte man sich eine Wohnung, auch der Sohn der Angeklagten lebte dort. Sogar Ewald R.’s Transportunternehmen lief auf die 43-Jährige. Der flatterten später jedoch jede Menge Rechnungen und Mahnschreiben ins Haus. "Sie machte Ewald R. dafür verantwortlich", bilanziert die Vorsitzende Richterin Barbara Richter-Zeininger in der Urteilsbegründung.

Ihre Wut ließ Maria K. schon Anfang 2017 in Form von Gewalt an dem 61-Jährigen aus. Damals attackierte sie ihn mit einem Elektroschocker. Karl F. indes kannte Ewald R. nur aus Erzählungen. Als er zu Maria K. ins Taxi stieg und gen Wohnung fuhr, wusste er nur nicht, was er sonst hätte unternehmen sollen.

Vergleichsweise mildes Urteil

Für die Attacke in der Wohnung strebte die Staatsanwaltschaft ursprünglich Verurteilungen wegen versuchten Totschlags an. Das Schwurgericht verurteilte die beiden Gewalttäter nun aber "nur" wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Grund: "Als die beiden flüchteten, dachten sie, dass es mehr gebraucht hätte, um ihn zu töten", so Richter-Zeininger. Auch hätte Maria K. mit einem größeren Messer - das hätte es in der Küche gegeben - zustechen können. Außerdem hätte sie statt auf die Beine auf den Oberkörper losgehen können. All das wertet das Schwurgericht als "Rücktritt vom Versuch des Totschlags" - und das hat zur Folge, dass die beiden Angeklagten nicht dafür bestraft werden.

Die Freiheitsstrafen - Maria K. kassiert fünfeinhalb Jahre, Karl F. vier - müssen die beiden nicht mehr im Gefängnis absitzen. Das Schwurgericht schickt die zwei in eine Entziehungsanstalt - zur Tatzeit hatten beide rund zwei Promille Alkohol intus, Maria K. hatte zudem noch Crystal konsumiert.