Rätselhafte Gemälde: Prozess um gestohlene Kunstwerke

26.7.2017, 19:36 Uhr
Rätselhafte Gemälde: Prozess um gestohlene Kunstwerke

© Archiv: Polizei

Am 18. November 1986 nahmen Einbrecher die zwei Kunstwerke mit – jahrelang hingen die Gemälde an einer Wand in einer Stuttgarter Villa, bewundert von der Tochter des Künstlers, später geliebt von Caspar Sieger, einem der Enkel Purrmanns. Die Polizei ermittelte. Doch es sollte 23 Jahre dauern, bis die beiden Bilder wieder auftauchten – im November 2009 wurden sie bei einem Händler für Autotechnik in Gunzenhausen sichergestellt. Seine Familie erregte die Aufmerksamkeit der Ermittler, als sie die Bilder einem Schweizer Auktionshaus zum Kauf anbot.

Wert: etwa 100.000 Euro

Man könnte nun annehmen, dass die Kunst wieder an die Familie des Malers, genauer an dessen Erben, Caspar Sieger, zurückgegeben wird. Doch um die Werke, deren Schätzwert bei gut 100.000 Euro liegt, wird in einem Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht Nürnberg bereits in zweiter Instanz gestritten. Denn klar ist nichts – niemand weiß, ob der Autohändler von dem damaligen Einbruch auch nur ahnte oder der Enkel des Malers, Caspar Sieger, dessen rechtmäßiger Erbe wäre. Sicher ist nicht einmal, ob die Gemälde echt sind und es sich bei den sichergestellten Kunstwerken überhaupt um die Bilder handelt, die 1986 gestohlen wurden.

Der Händler schildert, dass sein Stiefvater die Bilder Anfang der 1990er Jahre in einem Antiquitätengeschäft in Westmittelfranken erwarb, und ihm später schenkte. Für Hehlerware hielt er die Bilder offenbar nicht – sonst hätte er, so meinen die Richter des OLG-Senats – die Werke wohl kaum in seinen Geschäftsräumen ausgestellt. Dass es sich um wertvolle Originale handelt, will der Händler nicht geahnt haben.

Enkel hätte die Werke gerne wieder

Caspar Sieger ist dagegen überzeugt, dass der Händler genau wusste, dass er es mit wertvoller Kunst zu tun hatte – wieso hätte er sonst versucht, die Werke über das Schweizer Auktionshaus teuer zu verhökern? Immerhin sollte der Verkaufserlös helfen, die Träume der Tochter vom Eigenheim zu realisieren.

"Blumenstrauß" hatte Hans Purrmann eines dieser heiteren Bilder genannt. Der Maler, 1966 verstorben, liebte die Farbharmonie von Sträußen, seine Frau Mathilde Vollmoeller-Purrmann arrangierte häufig die Bouquets aus Anemonen, Dahlien, Nelken, Chrysanthemen oder Rosen. Sie ist auf dem zweiten Bild "Frau im Sessel" zu sehen – er hätte die beiden Werke, auch weil eines seine Großmutter zeigt, wirklich gerne wieder, sagt Caspar Sieger. Wie es sein kann, dass sich nun ein anderer am damaligen Diebesgut erfreut, leuchtet ihm nicht ein.

Nach zehn Jahren im Besitz Eigentum?

Natürlich kann ein Dieb nicht Eigentümer einer gestohlenen Sache werden, und wer weiß, dass er Diebesgut kauft, macht sich bekanntlich der Hehlerei schuldig. Doch was, wenn der Autohändler nie einen Funken Misstrauen hegte, und nicht ahnte, dass die Bilder, die ihm geschenkt wurden, schlicht gestohlen waren?

"Ersitzung" nennt sich die rechtliche Konstruktion, die hier greifen könnte: Mehr als zehn Jahre waren die Bilder in Gunzenhausen. Kommen die Richter zu dem Schluss, dass der Besitzer gutgläubig war, sieht das Gesetz vor, dass er nach zehn Jahren (Ersitzung) das Eigentum erworben hat. Der Prozess geht weiter.