Schwarzarbeit: Zwei Nürnberger Unternehmer verurteilt

29.10.2014, 21:41 Uhr
Mindestens 36.000 Euro müssen die beiden verurteilten Unternehmer an die Sozialversicherung zahlen.

© dpa Mindestens 36.000 Euro müssen die beiden verurteilten Unternehmer an die Sozialversicherung zahlen.

Wie das Hauptzollamt am Mittwoch mitteilte, beschäftigten die beiden Mittdreißiger unter dem Deckmantel mehrerer Gesellschaften des bürgerlichen Rechts wechselnde Arbeitnehmer für Tätigkeiten in der Immobiliensanierung und im Innenausbau. Dies taten sie über den Zeitraum von vier Jahren.

Die Verurteilten meldeten ihre Angestellten nicht bei der Einzugsstelle an und zahlten auch nicht die entsprechenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Die Beschäftigten waren größtenteils als Scheinselbständige tätig. Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg wiesen nach, dass der Sozialversicherung dadurch ein Schaden in Höhe von knapp 200.000 Euro entstand.

Nur aufgrund des umfangreichen Geständnisses der beiden Männer und der Tatsache, dass sie strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sind, konnte die Strafe noch auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem haben beide Angeklagte jeweils 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen und der Sozialversicherung eine Schadenswiedergutmachung von insgesamt mindestens 36.000 Euro zu leisten. Das Urteil wurde bereits im August rechtskräftig.

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