Sechseinhalb Jahre Gefängnis für Serieneinbrecher

26.11.2015, 20:13 Uhr
Zwischen Mai und September 2014  brach ein 52-Jähriger in mehrere Tankstellen und Läden ein. Seine Beute: fast nur Zigaretten.

© Archiv Zwischen Mai und September 2014 brach ein 52-Jähriger in mehrere Tankstellen und Läden ein. Seine Beute: fast nur Zigaretten.

Er schlug mit einem Plasterstein Scheiben ein und schlängelte sich durch das Loch in Tankstellen und Läden - die Einbruchserie summierte sich auf sieben Diebstähle samt Sachbeschädigung und drei versuchte Diebstähle.  

„Willkommen im 21. Jahrhundert“ leitet Arno Baltes, Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth, die Urteilsbegründung der 18. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth ein – dann erklärt er dem Angeklagten, dass ihn während der Einbrüche an den Tatorten in Nürnberg, Fürth, Herzogenaurach, Feucht und Veitsbronn Überwachungskameras  filmten und er fast immer DNA-Spuren hinterlassen hatte.

Der Einbrechr  ist nur 1,55 Meter groß – und dies nutzte er aus: Zwischen Mai und September 2014 warf er mit einem Pflasterstein die Scheiben mehrerer Tankstellen und Kioske ein, schlüpfte durch das Loch und krabbelte mit seiner Beute wieder raus.

Bargeld, Spirituosen und Zigaretten

Der Pächter der Nürnberger OMV-Tankstelle in der Regensburger Straße musste gleich drei Einbrüche samt zertrümmerter Glastür erleben. D. stahl vor allem Bargeld, Spirituosen und Zigaretten im Gesamtwert von 33 627,12 Euro, er richtete einen Sachschaden von 15 307,86 Euro an. Trotz der eindeutigen Beweise, die auf ihm lasteten, bestritt der Angeklagte die Vorwürfe.

Er behauptete, er sei nur aus purem Zufall immer wieder in der Nähe der unterschiedlichen Tatorte gewesen, dort seien ihm die eingeschlagenen Scheiben aufgefallen und weil ihn ganz zufälligerweise zeitgleich immer auch ein „Blutzuckerschwindel“ gequält habe, sei er eingestiegen, um Schokoriegel zu stibitzen.

Als Angeklagter hat Lajos D. das Recht zu schweigen, das Recht zu lügen, ja er habe sogar das Recht, die Richter „für dumm zu verkaufen“, sagt Arno Baltes – doch klug sei dies, angesichts der drückenden Beweislast, nicht gewesen. Ein Geständnis hätte sich strafmildernd ausgewirkt. Nun soll ihm die hohe Strafe auch vor Augen führen, dass die Metropolregion kein „flächendeckender Selbstbedienungsladen“, sei, „in dem sich Einbrecher gratis nach Herzenslust“ bedienen können.

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