Sicherungsverwahrung für Nürnberger Prostituierten-Mörder

25.6.2018, 12:16 Uhr
Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann Ende Mai 2017 zuerst eine 22-jährige Sexarbeiterin erdrosselte und knapp zwei Wochen später eine 44-jährige Prostituierte auf die gleiche Art tötete.

© NEWS5 / Grundmann Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann Ende Mai 2017 zuerst eine 22-jährige Sexarbeiterin erdrosselte und knapp zwei Wochen später eine 44-jährige Prostituierte auf die gleiche Art tötete.

Wegen Mordes an zwei Prostituierten ist ein 22-jähriger Mann in Nürnberg zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth ordnete am Montag zudem die anschließende Sicherungsverwahrung an. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann Ende Mai 2017 zuerst eine 22-jährige Sexarbeiterin erdrosselte und knapp zwei Wochen später eine 44-jährige Prostituierte auf die gleiche Art tötete.

Er habe den Dienst der Frauen in Anspruch genommen, sie in eine schutzlose Lage gebracht und getötet, um beim Sterben zuzusehen, sagte die Richterin. Beim Prozessauftakt hatte der Angeklagte gestanden, die beiden Frauen getötet zu haben. Die Anklage forderte lebenslange Haft und die anschließende Sicherungsverwahrung. Der Staatsanwalt hatte zudem beantragt, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dem folgte die Strafkammer nicht. Ansonsten hätte der Angeklagte nicht darauf hoffen können, nach 15 Jahren entlassen zu werden.

Auch der Verteidiger forderte, den 22-Jährigen wegen Mordes in zwei Fällen zu verurteilen. Er beantragte jedoch maximal 15 Jahre Haft wegen verminderter Schuldfähigkeit aufgrund einer psychischen Störung. Die Leichen der Frauen waren gefesselt in ihren Wohnungen gefunden worden. Laut Anklage hat der 22-Jährige die Frauen während des Geschlechtsverkehrs ermordet. Danach habe er ihre Betten in Brand gesetzt, um seine Spuren zu verwischen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig