Sieben Jahre Haft nach tödlichem Schlag gegen Kopf

29.1.2015, 14:44 Uhr

Das 41-jährige Opfer fiel im Juli 2014 auf, als es im Nürnberger Hauptbahnhof antisemitische Parolen grölte und eine Reichskriegsflagge schwenkte. Kurz darauf geriet der Mann mit einer Gruppe von Punks in Streit. Der Angeklagte und seine Begleiter hatten den 41-Jährigen aufgefordert, ihnen die Flagge zu geben.

Als der Mann dies nicht tat, soll der 32-Jährige ihn mit der Faust gegen die Schläfe geschlagen haben. Der 41-Jährige erlitt einen Atem- und Herzstillstand und eine Hirnschwellung. Vor Ort konnte er reanimiert werden, verstarb aber fünf Tage später im Klinikum.

Der Angeklagte zeigte sich bereits zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth geständig. Er erklärte jedoch, nicht auf die Schläfe gezielt zu haben. Stattdessen habe er mit der Faust die Wange des Opfers getroffen. Nach Aussage eines Zeugen hat der Beschuldigte das Opfer mit der Faust geschlagen. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer acht Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Der Verteidiger des Beschuldigten argumentierte, es gebe keinen Kausalzusammenhang zwischen dem Faustschlag und dem Tod des 41- Jährigen.

Schließlich verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth den 32-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von sieben Jahren.

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