Blick hinter Gitter

Späte Haft in Nürnberg: Wenn Senioren in den Knast müssen

25.7.2018, 05:56 Uhr
Die deutschen Justizvollzugsanstalten müssen sich auf immer mehr ältere Häftlinge einstellen. Schuld ist der demographische Wandel.

© Patrick Seeger Die deutschen Justizvollzugsanstalten müssen sich auf immer mehr ältere Häftlinge einstellen. Schuld ist der demographische Wandel.

Der Nürnberger Werner S. (70) wurde wegen eines Drogendelikts bereits vor acht Jahren vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Zum Vollzug der Strafe kam es bislang nicht, bislang war Werner S. zu krank für ein Leben im Gefängnis, er bewohnte ein Zimmer in einem Seniorenwohnstift im Stadtteil Langwasser. Doch nun liegt ein Gutachten der Rechtsmedizin vor, darin wird Werner S. Haftfähigkeit attestiert. Er wehrte sich vor dem Oberlandesgericht Nürnberg, doch der Senat beschloss, dass Werner S. einrücken muss – einen Ermessensspielraum hatten die Richter nicht.

Seniorendelinquenz stellt ein wachsendes Problem in unserer Gesellschaft dar: Zwar werden junge Männer viel häufiger straffällig als Männer im Rentenalter (weibliche Straftäterinnen sind noch in der Minderheit), doch der steigende Altersdurchschnitt der Gesellschaft wirkt sich aus – und so steht der Strafvollzug vor wachsenden Herausforderungen, der demographische Wandel verändert auch die Welt hinter Gittern. In Bayern sitzen – Strafgefangene, Sicherungsverwahrte und Untersuchungshäftlinge mitgezählt (Stichtag der Statistik 31. März 2018) – 11.599 Personen ein, 513 Gefangene sind 60 Jahre und älter, 109 Personen dieser 513 Gefangenen sind älter als 70 Jahre, so Rebekka Übler, Regierungsrätin und Sprecherin im Bayerischen Justizministerin.

Höherer Altersdurchschnitt

513 Personen 60plus – das entspricht knapp mehr als vier Prozent, gewaltig ist dies nicht. Doch deutschlandweit hat sich in den letzten 15 Jahren der Anteil an Häftlingen im Seniorenalter verdoppelt, nicht weil Ältere immer kriminelle werden, sondern weil sich der steigende Altersdurchschnitt auswirkt. Und natürlich gibt es auch unter betagten Verbrechern Menschen, die auf Hilfe angewiesen, krank und pflegebedürftig sind – und doch haftfähig bleiben. Wie Werner S.

Er wurde nach seiner Verurteilung im April 2010 zunächst in eine Entziehungsklinik eingewiesen, doch ein Jahr nach dem Urteil ging es mit seiner Gesundheit rapide bergab, seine Haftfähigkeit wurde mehrfach geprüft. Im Februar 2016 attestierte ihm ein Rechtsmediziner, fit genug für ein Gefängnis-Spital zu sein. S. erkrankte wieder, Anfang 2018 erhielt er "die Ladung zum Strafantritt" , wie es im Juristendeutsch heißt, erneut. Er muss noch 990 Tage Reststrafe verbüßen. Im Januar 2018 bot die JVA Straubing einen seniorengerechten Platz für ihn an.

Leben im Gefängnis-Spital

"Gesonderte Anstalten speziell für ältere Strafgefangene sind in Bayern bislang nicht eingerichtet", sagt Ministeriums-Sprecherin Übler. Auch in der Strafanstalt Straubing gibt es keine spezielle Abteilung – pflegebedürftige oder gebrechliche Gefangene werden im anstaltseigenen Spital untergebracht, teilt Hans Jürgen Amannsberger, Chef der JVA Straubing und Passau mit, 695 Strafgefangene, fünf U-Häftlinge und 52 Sicherungsverwahrte leben derzeit dort, 30 sind älter als 65 Jahre, 37 von ihnen sind über 70. Fünf Ärzte und 38 Pflegekräfte arbeiten in der Haftanstalt. Dies zeigt: Auch die Justiz weiß, dass Zellen für Senioren gebraucht werden und das dauerhafte Leben in einem Gefängnis-Spital keine Lösung sein kann.

Der Strafvollzug stellt sich auf die Klientel ein. Ob weitere Seniorengefängnisse nötig sind, wurde bereits in mehreren Bundesländern geprüft: In Schwalmstadt in Hessen wurde eine eigene Abteilung geschaffen, in Detmold in Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2008 eine "Abteilung für Lebensältere". In Waldheim, zwischen Leipzig und Dresden gelegen, war die dortige JVA 2005 die erste Anstalt in den neuen Ländern, die eine Abteilung für Ältere schuf. Doch Strafanstalten sind keine Pflegeheime. Das System stößt an seine Grenzen.

Verteilt auf 13 Einrichtungen wurden in Bayern insgesamt 54 behindertengerechte Haftplätze eingerichtet, im Bedarfsfall seien sie auch für die Unterbringung älterer Strafgefangener geeignet, so Regierungsrätin Übler. Nun soll in Marktredwitz, wo ein neues Gefängnis gebaut wird, eine geriatrische Abteilung mit 24 Plätzen für ältere Gefangene entstehen, sagt Übler. Der Kaufvertrag über das für den Neubau der Justizvollzugsanstalt Marktredwitz benötigte Grundstück wurde Mitte Juni 2018 beim Notar unterzeichnet.

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