Stich ins Herz: Elfeinhalb Jahre Haft für 32-Jährigen

14.1.2019, 16:49 Uhr

Im Frühjahr 2018, beide waren mittlerweile in Freiheit, gerieten sie in einen heftigen Streit. Am 14. Mai verblutete Clemens K. (28) in der Sigmundstraße auf dem Bürgersteig: Jonas G. hatte ihm ein Messer ins Herz gestoßen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verhängte gegen den 32-Jährigen nun wegen Totschlags eine Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren. Sowie Jonas G. vier Jahre und drei Monate verbüßt hat, muss er in eine Entziehungsanstalt, denn der 32-Jährige hat einen Hang zum Alkohol, auch Kokain und Amphetamine konsumiert er im Übermaß.

Und um zu verhindern, dass er erneut schwere Straftaten begeht, ist eine Therapie geboten. Er solle diese Chance ergreifen, gibt ihm Barbara Richter-Zeininger mit auf den Weg, unter ihrem Vorsitz rekonstruierte die Schwurgerichtskammer seit Ende November mit Hilfe von Zeugen, wie es an jenem Abend im Stadtteil Höfen zu der Tat kommen konnte. Im Jahr 2014 war Clemens K. aus dem Gefängnis entlassen worden, er mühte sich redlich, so schilderte seine Mutter als Zeugin, sich ein neues Leben aufzubauen, ohne Straftaten, Spielsucht und Drogen. 2015 verliebte er sich in Sandra H., wurde bald Vater.

Doch das Paar stritt häufig und heftig, einmal brach Sandra H. ihrem Freund die Nase. Ihre Rolle als Hausfrau und Mutter sei ihr schwergefallen, bestätigte Sandra H. selbst im Zeugenstand, im Juli 2017 habe Clemens K. einen Schlussstrich gezogen und sie verlassen. Als Jonas G. im November 2017 aus dem Gefängnis kam, zog er als Untermieter übergangsweise zu Sandra H. in die Sigmundstraße – für Clemens K. eine unerträgliche Vorstellung. Am 14. Mai traf er seine ehemalige Lebensgefährtin, um mit ihr über Besuchstermine für den zweijährigen Sohn sprechen und erfuhr, dass Jonas G. gerade als Babysitter im Einsatz war.

Täter war alkoholisiert

Er fuhr zur Wohnung in der Sigmundstraße und klingelte. Sandra H. hatte Jonas G. noch angerufen, um ihn vor dem wütenden Clemens K. zu warnen. Statt in der Wohnung zu bleiben, ging Jonas G., bewaffnet mit einem Küchenmesser, zur Haustür. Er hatte Wodka getrunken und einen Blutalkoholspiegel von zwei Promille – da er an Alkohol gewöhnt sei, habe dies seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht getrübt, heißt es in der Urteilsbegründung.

Lautstark stritten die Männer, immer wieder fiel auch das Wort "Messer", so erinnerten sich Zeugen an jene Nacht. Das Mordmerkmal der Heimtücke sehen die Richter daher nicht, und verurteilen Jonas G. wegen Totschlags. Sein Stich ging mitten ins Herz, die Rettungskräfte konnten nichts mehr für Clemens K. tun.