Stille Feiertage beginnen erst um 2 Uhr morgens

23.10.2013, 15:47 Uhr
Eine neue Regelung tritt in Kraft: An den Abenden vor den stillen Feiertagen darf nun bis 2 Uhr morgens gefeiert werden.

© dpa Eine neue Regelung tritt in Kraft: An den Abenden vor den stillen Feiertagen darf nun bis 2 Uhr morgens gefeiert werden.

Die Regelung betrifft neben Allerheiligen und dem Buß- und Bettag auch den Volkstrauertag. Durch diese Änderung müssen Veranstaltungen am Vorabend nicht mehr zum Tageswechsel abgebrochen werden, sondern dürfen bis um zwei Uhr dauern.

Wie gehabt endet der Stille Feiertag um 24 Uhr. Von dieser Regelung betroffen sind Tanzveranstaltungen und der Betrieb von Spielautomaten. Spielhallen müssen sogar geschlossen bleiben. Öffentliche Veranstaltungen, bei denen der sogenannte ernste Charakter gewahrt bleibt, sind allerdings erlaubt.

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