Tanzverbot an Allerheiligen: Die Regelungen für die Region
1.11.2014, 09:00 UhrAn stillen Feiertagen sind laut dem bayerischen Feiertagsgesetz "öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem Charakter des Tages entsprechen" verboten. Von dieser Regelung betroffen sind unter anderem Discotheken, Tanzveranstaltungen, Live-Musik, der Betrieb von Spielhallen oder Stripteasedarbietungen.
Viele Veranstaltungen enden aufgrund des Tanzverbotes um 2 Uhr, in einigen Clubs und Bars kann ab zwei Uhr jedoch auch weiterhin noch das ein oder andere Getränk zu sich genommen werden. Hier muss dann auf laute Musik und die Tanzfläche verzichtet werden.
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