Tauben nerven Anwohner in Nürnberg-Wetzendorf

30.7.2015, 05:57 Uhr
Eine Taubenplage sorgt im Wetzendorfer Wohnviertel an der Dortmunder Straße für Verärgerung. (Symbolbild)

© Colourbox Eine Taubenplage sorgt im Wetzendorfer Wohnviertel an der Dortmunder Straße für Verärgerung. (Symbolbild)

Erika Stenglin wohnt seit 32 Jahren im zweiten Stock in der Dortmunder Straße 25. Tauben habe es immer im L-förmigen Wohnkomplex gegeben, „aber noch nie war es so schlimm“, betont die Rentnerin. Zehn Nester habe sie heuer bereits am Balkon gefunden, wo sie ständig aufpassen müsse, dass nicht das nächste auftaucht.

Vor allem ein Taubenpärchen habe sich als „besonders aggressiv“ entpuppt. Das bestätigen die Nachbarn Klaus Maleszka, Heidi Wiesinger und Erika Ruckriegl, die auch von der Taubenplage genervt sind. „Wir hören ständig das Gegurre“, erzählt Stenglin, die am 30.Juli bei einer Eigentümerversammlung die Hausverwaltung dazu bringen will, aktiv zu werden.

Die ersten zwei Bewohner haben inzwischen schon den Rat des Bund Naturschutz befolgt und Netze über den Balkon gespannt, um Tauben fernzuhalten. Erika Stenglin hält wenig davon, weil die Nutzung des Balkons massiv darunter leide. Sie hofft deshalb auf Hilfe durch die Stadtverwaltung. Doch im Rathaus winkt man ab.

Sör-Werkleiter Marco Daume sieht den Servicebetrieb Öffentlicher Raum nur bei der Beseitigung von toten Vögeln und Vogelkot auf öffentlichen Wegen gefordert, nicht aber im privaten Umfeld. Sollten Taubenpopulationen eine Gefahr darstellen, sei das Gesundheitsamt zuständig. Laut dessen Verwaltungsleiter Harald Zirkel gibt es weder in Wetzendorf noch anderswo in Nürnberg derzeit einen Grund einzuschreiten.

Wie in anderen Fällen von Taubenplagen, tippt Zirkel auf illegale Fütterungen in der Dortmunder Straße als Ursache. Hier sollten die Betroffenen ansetzen, rät er. Ansonsten würden Drähte, Dornen, Metallstifte oder auch komplette Netzverspannungen gegen aufdringliche Vögel helfen. Ein Jäger kann es allerdings nicht engagiert werden: Da das Viertel als „befriedetes Gebiet“ gilt, dürfe hier — nicht zuletzt wegen der Gefahr von Querschlägern — keinesfalls geschossen werden.

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