Tempo-30-Zonen: Einführung soll erschwert werden

8.3.2017, 09:11 Uhr
An mehrspurigen Straßen soll Tempo 30 grundsätzlich nicht zulässig sein.

© dpa An mehrspurigen Straßen soll Tempo 30 grundsätzlich nicht zulässig sein.

Als die Stadt Nürnberg 2011 Tempo-30-Zonen auch vor Schulen einrichtete, die an Hauptverkehrsstraßen liegen, betrat sie damit Neuland. Die Kommune musste nicht nur für jeden einzelnen Standort aufwendig nachweisen, dass eine besondere Gefahrenlage vorliegt.

Sie musste mehrere der eingerichteten Tempolimits, auch nach Beschwerden von Autofahrern, vor dem Verwaltungsgericht juristisch durchboxen. Das wegweisende, positive Urteil aus Ansbach, das Nürnberg errang, schlug Wellen - weit über die Grenzen der Stadt hinaus.

Erst brachte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ein allgemeines Tempolimit vor Schulen ins Gespräch. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt griff dann die Vorlage aus München nicht nur auf, sondern erweiterte sie noch: Um schwächere Verkehrsteilnehmer zu schützen, so die Idee, sollten Kommunen künftig vor Schulen, Kitas, Altenheimen und Krankenhäusern Tempolimits vorgeben dürfen, ohne für jeden Einzelfall eine besondere Gefahrenlage nachweisen zu müssen.

Mühlen malen langsam

Mehr als ein Jahr später zeigt sich, dass die Mühlen der großen Politik nicht nur langsam mahlen, sondern bisweilen auch ergebnislos: Nachdem der Bundesrat erst im September vergangenen Jahres grünes Licht gegeben hatte, droht nun eine Rolle rückwärts.

Laut einem Bericht der Saarbrücker Zeitung legen der Verkehrs- und der Innenausschuss der Länderkammer in einer Beschlussempfehlung für die Sitzung am kommenden Freitag nahe, den Spielraum für die Kommunen wieder einzuschränken. Die Ausschüsse fordern unter anderem, dass vor jeder Geschwindigkeitsbegrenzung zwingend eine Einzelfallprüfung erfolgt.

Sonst werde Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen ja zum Regelfall und Tempo 50 nur noch die Ausnahme. An mehrspurigen Straßen soll Tempo 30 zudem grundsätzlich nicht zulässig sein.

Hintergrund der Kehrtwende ist laut der Zeitung eine Verwaltungsvorschrift, die ausgerechnet das Ressort von Verkehrsminister Alexander Dobrindt bearbeitet hat."Ich würde es sehr bedauern, wenn der Bundesrat dem Vorschlag folgt", sagt der Nürnberger Bundestagsabgeordnete Martin Burkert.

Diesen Spielraum müsse man den Kommunen unbedingt lassen, fordert der Vorsitzende des Verkehrsausschusses des Bundestags. "Die Kommunen sind mündig und gehen mit dieser Möglichkeit verantwortungsvoll um", ist Burkert überzeugt. "Das ist der richtige Weg."

 

Verwandte Themen


18 Kommentare