Thema Datenschutz: Wie sicher sind digitale Stromzähler?

16.1.2019, 13:36 Uhr
Thema Datenschutz: Wie sicher sind digitale Stromzähler?

© Foto: Patrick Pleul, dpa

Haben Sie noch einen analogen Stromzähler im Keller? Einen dieser unförmigen Kästen in Schwarz oder Grau, in deren Zentrum eine rotierende Scheibe laufenden Stromverbrauch signalisiert? Nicht mehr lange. Die Main-Donau-Netzgesellschaft (MDN), eine hundertprozentige Tochter des Regionalversorgers N-Ergie, tauscht derzeit in allen Privathaushalten der Region die unförmigen alten Geräte gegen moderne digitale Messeinheiten aus.

Nicht nur bei Kristina A. löst dies gemischte Gefühle aus. Digitale Zähler – wie steht es da mit dem Datenschutz, möchte die NZ-Leserin wissen. Arbeiten die modernen Geräte auch korrekt? Muss man das MDN-Angebot akzeptieren oder gibt es Alternativanbieter? Und nicht zuletzt: Verdienen sich die Versorger über Gebührensteigerungen für die Digital-technik eine goldene Nase?

Nun, zunächst gilt es, Grundlegendes zu klären. Die Digitalisierung der Stromzähler ist keine Idee der Netzgesellschaften, sondern basiert auf dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, das im September 2016 in Kraft trat. Prinzipiell kommen hier zwei Gerätetypen zum Einsatz und sollen spätestens im Jahr 2032 flächendeckend installiert sein.

 N-Ergie hat mit Umrüstung begonnen

"Moderne Messeinrichtungen" können kaum mehr als ihre analogen Vorgänger: Sie messen den Verbrauch und die Nutzungszeit und können diese Daten für 24 Monate speichern – sonst nichts. Sie sind nicht funkvernetzt, Zwischenablesungen können daher lediglich konventionell vor Ort per Hand erfolgen. Solche Geräte müssen bundesweit in allen Privathaushalten und Gewerbebetrieben eingebaut werden, deren Stromverbrauch unter 6000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr liegt. Die N-Ergie bzw. die MDN hat im Mai vergangenen Jahres mit der Umrüstung solcher Kunden begonnen. Der Austausch wird insgesamt rund 13 Jahre dauern, erwartet Unternehmenssprecherin Heidi Willer.

"Intelligente Messsysteme" dagegen sind zusätzlich mit einer Funkein-heit ausgestattet, die automatisch Messdaten unter anderem an den Stromlieferanten und an den Netzbetreiber sendet. Sie kann auch Daten empfangen und so in ein "Smart Home"-System eingebunden werden. Der Kunde kann auslesen, wie viel Strom er am Vortag, in der Vorwoche oder im gesamten Jahr verbraucht hat. Zudem sind auch Analysen im Viertelstunden-Takt möglich.

Über entsprechende Tarifmodelle wollen die Versorger diesen Kunden-kreis in der Zukunft dazu animieren, einen Teil des Strombezugs in heutige Schwachlast-Zeiten zu verschieben. Das würde die Kraftwerke rund um die Uhr gleichmäßiger auslasten, was dazu beitragen würde, den Verbrauch von Primärenergie sowie den CO2-Ausstoß zu senken.

Geräte müssen deutschen Eichvorschriften entsprechen

Intelligente Messeinheiten – sie wer-den auch Smart Meter genannt – sollen nach dem Willen des Gesetzgebers eigentlich schon jetzt bei größeren Ver-brauchern eingebaut werden, die Jahresstrommengen zwischen 10.000 und 100.000 kWh beziehen. Ab dem Jahr 2020 wären Kunden mit Verbrauchsmengen zwischen 6000 und 10.000 kWh/Jahr an der Reihe. Allerdings stehen aktuell "noch keine intelligenten Messsysteme zur Verfügung", so Heidi Willer.

Ganz gleich ob die Zähler nun "Modern" oder "Intelligent" sind: Alle Geräte müssen deutschen Eich-vorschriften entsprechen und regelmä-ßig ausgetauscht werden. Auch der Datenschutz hat einen hohen Stellen-wert. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat für "Intelligente" Systeme strenge Richtlinen aufgestellt, die den Datenschutz garantieren sollen. Die Vorgaben sind im Messstellenbetriebsgesetz festgehalten. "Die Absicherung der Daten ist vergleichbar mit der im Bankgeschäft", unterstreicht N-Ergie-Sprecherin Willer. "Moderne" Messgeräte übertragen keine Daten an Dritte, dürfen also per se als datensicher betrachtet werden.

Kosten von Strommenge abhängig

Auch die Kosten hat der Gesetzgeber limitiert, so weit der Kunde keine Sonderwünsche hat. Installation und Betrieb "Moderner" Geräte dürfen mit maximal 20 Euro pro Jahr zu Buche schlagen, geringfügig mehr als bisher. Die Kosten für "Intelligente" Systeme sind von der
Menge des verbrauchten Stroms abhängig. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 3400 Kilowattstunden/Jahr würde mit bis zu 40 Euro zur Kasse gebeten (der Einbau intelligenter Systeme ist unter 6000 kWh/Jahr freiwillig).

Etwas günstiger könnte es werden, wenn man sich an einen alternativen Messstellenbetreiber wendet. Die N-Ergie bzw. die MDN müssen die Kunden drei Monate vor einem Zählertausch auf diese Möglichkeit hinweisen. Allerdings sind die alternativen Messstellenbetreiber nicht an die gesetzlichen Preisdeckelungen gebunden – es gilt also, vor einer Entscheidung genau hinzuschauen.

Haben auch Sie ein Anliegen? Die NZ kümmert sich gerne darum. Sie erreichen uns am besten unter der Adresse nz-lokales@pressenetz.de per E-Mail.

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