Tiergarten muss geheime Delfin-Dokumente rausrücken

26.5.2011, 16:39 Uhr

Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden und damit eine erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach bestätigt. Demnach müssen alle Unterlagen, die sich auf die Haltung des Großen Tümmlers – einer Delfinart – in den Jahren 1989 und 1990 sowie den Zeitraum 2000 bis 2011 beziehen, zugänglich gemacht werden.

Das Gericht wertete die bisher unter Verschluss gehaltenen Dokumente als Umweltinformation, die der interessierten Öffentlichkeit nicht vorenthalten dürften, teilte das Gericht mit. Gegen das Urteil ist eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht zulässig.

Zahlreiche Fehl- und Totgeburten

Das klagende Wal- und Delfinschutzforum (WDSF) erhofft sich von dem Einblick in die Unterlagen Hinweise auf mögliche Ursachen für die zahlreichen Fehl- und Totgeburten im Delfinarium im Nürnberger Tiergarten.

Die Tierschützer vermuten, dass dafür unter anderem schlechte Haltungsbedingungen im Tiergarten verantwortlich seien. Der Verband protestiert daher auch seit Jahren gegen den Bau einer neuen Delfinlagune, die Ende Juli eröffnet werden soll.

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