Trinken in der Öffentlichkeit: So machen es andere Städte

15.4.2014, 05:51 Uhr
Mit dem Hauptbahnhof ging es in Nürnberg los. Seit dem 12. Oktober 2012 darf in Nächten auf Samstag und Sonntag sowie an Abenden vor Feiertagen von 20 bis 6 Uhr kein Alkohol im Hauptbahnhof getrunken werden. Der betroffene Bereich erstreckt sich vom Eingang über den Innenbereich, den Bahnsteigtunnel bis zu den Bahnsteigen. Dadurch sollen vor allem Party-Exzesse verhindert werden. Jetzt plant die Stadt Nürnberg, in der Altstadt und rund um die Disco-Areale ebenfalls ein Alkoholverbot auszusprechen. Andere Städte haben diesen Schritt bereits vor Jahren vollzogen - nicht immer mit Erfolg, wie die Beispiele Berlin und Freiburg zeigen.
1 / 11

Alkoholverbot in Nürnberg: Mit dem Hauptbahnhof fing es an

Mit dem Hauptbahnhof ging es in Nürnberg los. Seit dem 12. Oktober 2012 darf in Nächten auf Samstag und Sonntag sowie an Abenden vor Feiertagen von 20 bis 6 Uhr kein Alkohol im Hauptbahnhof getrunken werden. Der betroffene Bereich erstreckt sich vom Eingang über den Innenbereich, den Bahnsteigtunnel bis zu den Bahnsteigen. Dadurch sollen vor allem Party-Exzesse verhindert werden. Jetzt plant die Stadt Nürnberg, in der Altstadt und rund um die Disco-Areale ebenfalls ein Alkoholverbot auszusprechen. Andere Städte haben diesen Schritt bereits vor Jahren vollzogen - nicht immer mit Erfolg, wie die Beispiele Berlin und Freiburg zeigen. © Weigert

In Bamberg wurde schon 1988 über ein Alkoholverbot in der Innenstadt diskutiert. 1994 wurde die Fußgängerbereich-Satzung um ein Alkoholverbot erweitert. Seitdem ist das "Niederlassen zum Alkoholgenuss außerhalb zugelassener Freischankflächen" im Fußgängerbereich der Bamberger Innenstadt verboten.
2 / 11

In Bamberg ist Trinken in der Öffentlichkeit verboten

In Bamberg wurde schon 1988 über ein Alkoholverbot in der Innenstadt diskutiert. 1994 wurde die Fußgängerbereich-Satzung um ein Alkoholverbot erweitert. Seitdem ist das "Niederlassen zum Alkoholgenuss außerhalb zugelassener Freischankflächen" im Fußgängerbereich der Bamberger Innenstadt verboten. © dpa

Zur Verbotszone gehört auch die Untere Brücke, die nicht unter Studenten ein beliebter Treffpunkt ist. Dass das Trinken an dieser Stelle offiziell verboten ist, kümmert die wenigsten, sofern sie überhaupt vom Verbot wissen.
3 / 11

Viele kennen das Verbot nicht

Zur Verbotszone gehört auch die Untere Brücke, die nicht unter Studenten ein beliebter Treffpunkt ist. Dass das Trinken an dieser Stelle offiziell verboten ist, kümmert die wenigsten, sofern sie überhaupt vom Verbot wissen. © dpa

In der Domstadt liegt die Geldstrafe beim Erstverstoß bei 25 Euro. Ab dem zweiten Verstoß kann die Polizei von Vorsätzlichkeit ausgehen. Dadurch ist eine Erhöhung des Bußgeldes möglich. Kritiker fordern die sofortige Abschaffung des Verbots, da dieses weder ernstgenommen noch geahndet werde.
4 / 11

Kritiker fordern eine Abschaffung des Verbots

In der Domstadt liegt die Geldstrafe beim Erstverstoß bei 25 Euro. Ab dem zweiten Verstoß kann die Polizei von Vorsätzlichkeit ausgehen. Dadurch ist eine Erhöhung des Bußgeldes möglich. Kritiker fordern die sofortige Abschaffung des Verbots, da dieses weder ernstgenommen noch geahndet werde. © dpa

In Deutschland versuchen einige Städte mithilfe eines Verbots von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit, Lärmbelestigung und Vermüllung sowie Gewaltdelikte durch alkoholisierte Personen an öffentlichen Plätzen zu verhindern. Im Jahr 1999 untersagte das Berliner Straßengesetz das Konsumieren von Alkohol in der Öffentlichkeit.
5 / 11

Alkohol in der Öffentlichkeit? In Berlin zunächst tabu

In Deutschland versuchen einige Städte mithilfe eines Verbots von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit, Lärmbelestigung und Vermüllung sowie Gewaltdelikte durch alkoholisierte Personen an öffentlichen Plätzen zu verhindern. Im Jahr 1999 untersagte das Berliner Straßengesetz das Konsumieren von Alkohol in der Öffentlichkeit. © dpa

Verstöße gegen das Verbot konnten mit zehn Euro Ordnungsgeld sowie einem Platzverweis geahndet werden. Das Verbot, sich außerhalb zugelassener Schankflächen zum Alkoholverzehr niederzulassen, wurde in Berlin jedoch Mitte des Jahres 2006 wieder aufgehoben.
6 / 11

2006 wurde das Verbot in Berlin gekippt

Verstöße gegen das Verbot konnten mit zehn Euro Ordnungsgeld sowie einem Platzverweis geahndet werden. Das Verbot, sich außerhalb zugelassener Schankflächen zum Alkoholverzehr niederzulassen, wurde in Berlin jedoch Mitte des Jahres 2006 wieder aufgehoben. © dpa

Während Berlin das Verbot von Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen wieder kippte, griffen andere Städte zu eben diesem restriktiven Mittel. Denn auch in Freiburg sorgen Betrunkene mit Lärm und Verschmutzung immer wieder für Ärger.
7 / 11

Auch Freiburg setzte auf ein Verbot

Während Berlin das Verbot von Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen wieder kippte, griffen andere Städte zu eben diesem restriktiven Mittel. Denn auch in Freiburg sorgen Betrunkene mit Lärm und Verschmutzung immer wieder für Ärger. © Alkohol

Was Nürnberg umsetzen will, hat Freiburg vor Jahren vorgemacht: Die Studentenstadt im Breisgau belegte ihre Partymeile - das sogenannte Bermudadreieck - zum 1. Januar 2008 mit einem Alkoholverbot, um die Trinkgelage an öffentlichen Plätzen in den Griff zu bekommen. Stadtspitze und Polizei atmeten auf - bis ein Nachwuchs-Jurist das Verbot zu Fall brachte.
8 / 11

Allzu lange hatte das Freiburger Verbot keinen Bestand

Was Nürnberg umsetzen will, hat Freiburg vor Jahren vorgemacht: Die Studentenstadt im Breisgau belegte ihre Partymeile - das sogenannte Bermudadreieck - zum 1. Januar 2008 mit einem Alkoholverbot, um die Trinkgelage an öffentlichen Plätzen in den Griff zu bekommen. Stadtspitze und Polizei atmeten auf - bis ein Nachwuchs-Jurist das Verbot zu Fall brachte. © dpa

Der damals 27-jährige Jura-Doktorand John Philipp Thurn klagte - mit Erfolg: Das Alkoholverbot sei zu pauschal und unzulässig, urteilten Mannheimer Richter. Nach Auffassung des Gerichts wäre ein Verbot nur zulässig, wenn nachweisbar wäre, dass alle auf den Freiflächen Alkohol trinkenden Besucher des Viertels regelmäßig gewalttätig würden. Davon könne jedoch keine Rede sein. Am 28. Juli 2009 hob der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württembergs in Mannheim das Freiburger Alkoholverbot wieder auf.
9 / 11

Ein Jura-Doktorand klagte mit Erfolg

Der damals 27-jährige Jura-Doktorand John Philipp Thurn klagte - mit Erfolg: Das Alkoholverbot sei zu pauschal und unzulässig, urteilten Mannheimer Richter. Nach Auffassung des Gerichts wäre ein Verbot nur zulässig, wenn nachweisbar wäre, dass alle auf den Freiflächen Alkohol trinkenden Besucher des Viertels regelmäßig gewalttätig würden. Davon könne jedoch keine Rede sein. Am 28. Juli 2009 hob der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württembergs in Mannheim das Freiburger Alkoholverbot wieder auf. © dpa

Auch in Magdeburg (hier die illuminierten Wasserspiele auf dem Domplatz am Dom "Sankt Mauritius und Sankt Katharina") wurde die Regelung durch das Oberverwaltungsgericht am 17. März 2010 für ungültig erklärt. Die Richter hielten das Verbot aus der sogenannten Gefahrenabwehrverordnung für zu unbestimmt.
10 / 11

Auch Magdeburg kippte das Verbot

Auch in Magdeburg (hier die illuminierten Wasserspiele auf dem Domplatz am Dom "Sankt Mauritius und Sankt Katharina") wurde die Regelung durch das Oberverwaltungsgericht am 17. März 2010 für ungültig erklärt. Die Richter hielten das Verbot aus der sogenannten Gefahrenabwehrverordnung für zu unbestimmt. © dpa

Andere Städte wie Erfurt oder Ilmenau halten an einem Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit weiter fest. Unabhängig davon, wie sich die Stadt Nürnberg entscheidet, werden die Diskussionen um die Vor- und Nachteile eines gesetzlich verordneten Alkoholverbots weitergehen.
11 / 11

Die Diskussionen zum Alkoholverbot gehen weiter

Andere Städte wie Erfurt oder Ilmenau halten an einem Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit weiter fest. Unabhängig davon, wie sich die Stadt Nürnberg entscheidet, werden die Diskussionen um die Vor- und Nachteile eines gesetzlich verordneten Alkoholverbots weitergehen. © dpa

Verwandte Themen