Tritte gegen den Kopf: Vier Jahre für rabiates Brüderpaar

18.5.2015, 20:12 Uhr

Die Brüder waren angetrunken und waren auf Krawall gebürstet, als sie am Abend des 5. Oktober 2014 einen Streit mit einem Bekannten vor einem griechischen Club in der Fürther Straße anzettelten. Dann versuchte der Ältere, ein 29-Jähriger, dem früheren Sportkameraden ein Bierglas ins Gesicht zu schlagen. Dabei stieß er Todesdrohungen aus. Als ein Türsteher eingriff, ging sein 27 Jahre alter Bruder auf den Mann mit Fäusten los. Irgendwann traten und schlugen schließlich beide Brüder auf den am Boden liegenden Bekannten ein.

Einen Tötungsvorsatz, von dem Staatsanwältin Ines Gölzer in ihrem Plädoyer gesprochen hatte, erkannte die 7. Strafkammer des Landgerichts nicht. Die Richter verurteilten die Männer deshalb auch nicht — wie ursprünglich angeklagt — wegen versuchten Totschlags, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung. Unter anderem seien die Tritte nicht stampfend oder mit Schwung ausgeführt worden, so das Gericht. Es hatte während des Prozesses Zeugen die Intensität und Art der Tritte an einem im Gerichtssaal aufgebauten Boxsack demonstrieren lassen.
Dennoch machte der Kammervorsitzende, Stephan Popp, keinen Hehl daraus, was er von dem Angriff der beiden 27 und 29 Jahre alten Männer hält: „Kopftritte sind das absolut Letzte und feige“, so der Richter.

Als die Polizei im Anmarsch war, flüchteten die Schläger nicht. Sie bauten sich vor den Ordnungshütern auf, um weiter Dampf abzulassen. Der ältere Bruder rief den Beamten Beleidigungen entgegen und versuchte einen der Polizisten zu schlagen. Dieser konnte jedoch ausweichen und sich mit Pfefferspray verteidigen.
Der jüngere Bruder ging dann mit Teakwondo-Techniken auf die Polizisten los. Beim Versuch den tobenden 27-Jährigen in Gewahrsam zu nehmen, verletzte sich einer der beiden Beamten an der Hand und im Gesicht. Das Gericht verurteilte die Männer deshalb für den Angriff auf die Polizei unter anderem wegen versuchter und vorsätzlicher Körperverletzung.

Der 29-Jährige kassierte eine vierjährige Freiheitsstrafe, sein kleiner Bruder vier Jahre und zwei Monate. Weil beide Männer Alkohol- und Drogenprobleme haben, ordnete das Gericht zudem die Unterbringung in einer Entzugsklinik an.
 

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