Trotz Feuergefahr: Hochhausbewohner können bleiben

20.10.2018, 05:56 Uhr
Trotz Feuergefahr: Hochhausbewohner können bleiben

© Roland Fengler

Zu diesem Ergebnis kam Freitagmittag eine Gesprächsrunde im Rathaus mit Vertretern der Bauverwaltung, externen Fachleuten sowie der Verwalterin, der VIT, die zum Vonovia-Konzern gehört. Schon am Montag sollen Fachfirmen anrücken, um Gerüste an den Anwesen Neuselsbrunn 7, 31, 32, 53 und 54 für die Bauarbeiten anzubringen.

Zu den Sofortmaßnahmen gehören:

Eine Brandwache mit fünf Mitarbeitern, die rund um die Uhr im ZweiSchicht-Betrieb ein Auge auf die Fassaden der fünf Hochhäuser hat, von denen drei je 20 Stockwerke hoch sind und zwei jeweils 15 Stockwerke umfassen. Die Brandwache ist schon seit einigen Tagen im Einsatz.

Der Einbau einer mobilen Brandmeldeanlage, der heute beginnen soll: In allen Nebenräumen der Hochhäuser – also Keller, Abstellräume und andere nicht bewohnte Bereiche – werden insgesamt rund 350 funkvernetzte Rauchmelder installiert. Schlägt ein Melder an, wird der Alarm direkt zur Berufsfeuerwehr geleitet.

Die Räumung aller Flure und Balkone von brennbaren Gegenständen wie etwa Schuhregalen, Schränkchen oder Kinderwagen. Vor allem in Fluren und Treppenhäusern sind solche "Brandlasten", so der Fachbegriff, ohnehin unzulässig – in vielen Mehrfamilienhäusern wird aber großzügig über solche Gegenstände hinweggesehen. In Neuselsbrunn muss die Verwalterin das Verbot nun durchsetzen, so Baureferent Daniel Ulrich, um die abstrakte Brandgefahr – also die Möglichkeit, dass ein Feuer entsteht und sich ausbreitet – zu verringern.

Diese Gefahr ist in den fünf Hochhäusern relativ hoch. Denn die Fassadendämmung, die nach den Worten Ulrichs vor mehr als 50 Jahren aufgebracht wurde, besteht aus HeraklithPlatten mit einem Styroporkern. Beide Materialien sind hoch brennbar – und hätten schon damals nicht für die Dämmung verwendet werden dürfen. Im Zuge einer Fassadensanierung in den 1990er Jahren wurden Alucubond-Platten auf die Dämmung montiert. Zwar ist dieses Material nicht unmittelbar brennbar, so Ulrich, kann aber unter unmittelbarer Einwirkung von Feuer über längere Zeit hinweg durchaus in Flammen aufgehen.

Mieter müssen keine Sanierungskosten tragen

Die schlechte Nachricht: Die Brandschutzsanierung wird den Miteigentümern der Wohnanlagen erhebliche Kosten bescheren. In welcher Höhe lässt sich heute noch nicht abschätzen. Falls Eigentümergemeinschaften größere Rücklagen gebildet haben sollten, könnten diese womöglich die Aufwendungen decken. Mieter müssen sich keine Sorgen machen: Die Brandschutzsanierung ist nicht über die Betriebskosten umlegbar, sondern allein Sache der Vermieter.

Nach dem verheerenden Feuer im Londoner "Grenfell Tower" mit 71 Toten vom Juni 2017 sieht die Nürnberger Berufsfeuerwehr beim Hochhaus-Brandschutz noch genauer hin. Während der jüngsten Begehung in Neuselsbrunn im April 2018 stellte sich die Frage nach den Dämmmaterialien. Aus den Akten war dies nicht ersichtlich; im August wurde daher eine Materialprobe an ein Prüflabor geschickt, das Ergebnis lag Anfang Oktober vor. Es folgte die Bewertung durch die Oberste Baubehörde, die schließlich die Sofortmaßnahmen verfügte. Die Eigentümer wurden erstmals am 17. Oktober durch die Verwalterin informiert.

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