Trotz Heirat: Thailänderin aus Nürnberg in Heimat abgeschoben

19.1.2018, 16:18 Uhr
Dass es so kommt, wie auf diesem Protestplakat geschrieben steht, hätte das Paar nie für möglich gehalten.

© F.: Christian Charisius/dpa Dass es so kommt, wie auf diesem Protestplakat geschrieben steht, hätte das Paar nie für möglich gehalten.

2015 kam die junge Frau nach Deutschland. Mit einem Touristenvisum. Aufenthaltsdauer: 90 Tage. Daraus wurden mehr. Im Februar 2016 gaben sich die Lehrerin und der Anästhesist, die sich in Thailand kennengelernt hatten, am Nürnberger Standesamt das Jawort. Jetzt, dachten sie, seien sie auf der sicheren Seite.

Es kam anders. Gestern früh habe es im Reihenhaus, in dem sich die 31-Jährige befand, Sturm geklingelt, sagt der 59-jährige Mediziner. Polizisten nahmen die Frau mit nach München, wo sie in ein Flugzeug steigen sollte, das sie zurück in ihr Herkunftsland bringt. Zu dieser Zeit bereitete ihr Ehemann OP-Termine vor. Eine Aufgabe, die er nicht abbrechen konnte. Auch nicht, als er die Neuigkeit erfuhr. Die Zeit drängte, seine Arbeit duldete keinen Aufschub.

Ausländerbehörde hatte Ehe genehmigt

Es gelang ihm, seinen Anwalt zu informieren. Dieser stellte einen Eilantrag am zuständigen Verwaltungsgericht. Abgelehnt - und kurz darauf war der Flieger mit der jungen Lehrerin an Bord in der Luft.

Der Narkosearzt, am Telefon immer noch hörbar aufgewühlt, versteht die Welt nicht mehr. Die Ausländerbehörde habe bescheinigt, dass sie heiraten dürfen. Dass die Ehe nun auf diese Weise auseinandergerissen wird, habe er nicht geahnt.

Auch sein Anwalt, Alexander Peter Taubitz aus Bergisch Gladbach, war nach eigenen Angaben völlig überrascht. "Die Frau hat sich nichts zuschulden kommen lassen und gut Deutsch gelernt", sagt er.

Thailänderin hätte Visum beantragen müssen

Olaf Kuch, Leiter der städtischen Einwohner- und Ausländerbehörde, meint, das Ganze hätte vermieden werden können. Die Frau hätte dafür nur noch einmal zurück in die Heimat reisen müssen, um von dort aus das Visum zu beantragen, das ihr dann dauerhaftes Bleiberecht ermöglicht hätte. "Es wäre schnell gegangen, wir hätten alles vorbereitet", sagt er. Vereinfacht: Die Thailänderin hätte gehen müssen, um bleiben zu dürfen.

Taubitz hält dagegen: "In diesem Fall wären die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung gegeben gewesen. Eine reine Formalität - ohne zeitraubenden und finanziell belastenden Umweg." Er will nun mit seinem Mandaten beraten, wie rechtliche Schritte aussehen werden. Laut Kuch werde die Frau ein Jahr lang nicht zurückkommen können.

Ihr Mann ist frustriert und hat den Glauben an seine Rechte als Staatsbürger verloren. "Wenn meine Frau nicht bald zurückkommen kann, werde ich hier alles abbrechen und ins Ausland ziehen", kündigt er an.

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